Freigabe oder Providerwechsel?

Tobias H. Strömer / Juli 2008

briefkastenImmer dann, wenn eine Internetdomain vom alten Inhaber auf einen neuen Inhaber umgeschrieben werden soll, stellt sich die Frage, wie am sinnvollsten die Gefahr ausgeschlossen werden kann, dass Dritte auf die Domain zugreifen. Dabei bieten sich zwei Möglichkeiten der Übertragung an: Zum einen kann der alte Domaininhaber zunächst die Freigabe erklären (Close-Antrag), der neue Inhaber anschließend übernehmen. Zum anderen kann zunächst ein Providerwechsel stattfinden (CHProv) wobei nach dem Providerwechsel die Inhaberdaten geändert werden.

Welcher der beiden Wege der sichere ist, hängt - bei de-Domains - davon ab, ob ein Dispute-Eintrag zugunsten des neuen Domaininhabers vorgenommen wurde oder nicht. Ein solcher Dispute ist nach den Vorgaben der DENIC e.G. leider nur bei kennzeichenrechtlichen Ansprüchen auf Übertragung einer Domain möglich, nicht aber bei anderen, etwa auf vertraglicher Grundlage.

Besteht ein Dipute-Eintrag, liegt der zuverlässigere Weg darin, die Domain vom alten Inhaber freigeben zu lassen. In der logischen Sekunde der Freigabe rückt nämlich nach der Handhabung der DENIC e.G. der Dispute-Antragssteller als Domaininhaber nach. Beim Providerwechsel dagegen wird zunächst einmal der Provider ausgetauscht, der dann auch den admin-c ändern kann. Anschließend muss allerdings der Dispute-Antragssteller die Domain zunächst freigeben und seinen Provider von der Freigabe informieren. Erst dann kann der Provider den Inhaber austauschen. Kommt es zwischen der Freigabe der Domain durch die DENIC e.G. und der Änderung der WHOIS-Daten durch den neuen Provider zu einem neuen Dispute-Eintrag, ist die Domain wieder blockiert. Ein Inhaberwechsel kann dann nicht in der WHOIS-Datenbank vermerkt werden.

Umgekehrt verhält es sich dagegen, wenn ein Dispute-Eintrag nicht besteht oder nicht eingerichtet werden kann. In diesem Fall wird die Domain nach der Freigabe jedem anderen zur Neuregistrierung wieder zur Verfügung stehen. Hier bietet sich ein Providerwechsel an, weil dann quasi in der logischen Sekunde der Austragung des alten Inhabers der neue Inhaber bereits registriert wird. Auf die materiellrechtliche Situation wirkt sich allerdings die Entscheidung für die eine oder die andere Verfahrensweise nicht aus.

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