Eva N. Dzepina / Januar 2010
Vom 23. bis 31. Januar 2010 öffnet die »boot« Messe wieder ihre Tore - ein Klassiker in Düsseldorf. Neben spektakulären Segelyachten, Motorbooten und Wassertourismusdienstleistern sowie Zubehör fürs Tauchen, Angeln und den Bootssport sind auch leider wieder Streitigkeiten um Produktpiraterie, Marken, Designklau, wettbewerbswidrige Aussagen und unlauterer Werbung zu erwarten.
Sogenannte Messesachen, also Streitigkeiten vor und während Messen, erfordern Schnelligkeit und Routine, kurze Entscheidungswege, Flexibilität und Sprachkenntnisse.
Wenn Sie während einer Messe Rechtsverletzungen Ihrer Designs, Urheberrechte oder Marken feststellen, Nachahmungen finden oder sich durch rechtwidrigen Aussagen von Wettbewerbern oder ihrer unlauteren Werbung gestört fühlen, sollten Sie so schnell wie möglich agieren. Messen sind kurz und wenn man nicht sofort handelt kann der mit der Messeteilnahme erwartete Marketing- oder Geschäftserfolg schnell hinfällig sein.
Vor der Messe - Prävention ist die beste Strategie:
• Wenn Sie demnächst an einer Messe teilnehmen und Konflikte für möglich halten, nehmen Sie bereits so früh wie möglich Kontakt mit einem Rechtsanwalt auf, damit er für alle Fälle auch am Wochenende auf Stand-by ist und bereits mit den zuständigen Behörden (Zoll, Messe-Gerichtvollzieher und Gericht) für den Ernstfall Kontakt hält. Das ist sehr wichtig, denn es wird regelmäßig vorkommen, dass Rechtsverletzungen an oder kurz vor den Wochenenden festgestellt werden und kostbare Zeit verstreicht, wenn man nicht vorbereitet ist. Eine einstweilige Verfügung kann man nämlich am Wochenende nicht und nur in seltenen Fällen Freitags nach 12:00 Uhr ohne vorherige Absprache mit dem zuständigen Gericht beantragen.
• Wenn Sie illegale Nachahmungen von Wettbewerbern aus dem Ausland erwarten und Ihre Gegner bereits kennen bietet es sich schon im Vorfeld der Messe an, ein Grenzbeschlagnahmeverfahren zu initiieren. Illegale Produkte können dann vom Zoll bereits beim Grenzübergang aus dem Verkehr gezogen werden und gelangen so gar nicht erst auf die Messe.
• Stellen Sie auch sicher, dass Sie etwaige Schutzrechte im Vorfeld der Markteinführung durch Registrierungen als Marken, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster oder Patente für Deutschland schützen lassen. Das vereinfacht später die Berufung auf solche Rechte und einstweilige Verfügungen werden eher erlassen. Außerdem machen Eintragungsurkunden mehr Eindruck auf Wettbewerber.
• Sollten Sie erwarten, dass nachgeahmte Produkte aus dem Ausland eingeführt werden, stellen Sie einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme bereits vor der Messe.
• Halten Sie Lizenzvereinbarungen, die Sie berechtigen, Rechte von Schutzrechtsinhabern wahrzunehmen, bereit. Falls Sie keine Schutzrechtseintragungen für Designs bzw. Geschmacksmuster für Ihr Unternehmen vorweisen können oder es um urheberrechtlich schutzfähige Werke geht, führen Sie eine geeignete eidesstattliche Versicherung des Designers oder Urhebers im Original mit sich. Sollten bereits Urteile oder Beschlüsse gegen den Wettbewerber ergangen oder Unterlassungserklärungen abgegeben worden sein bringen Sie diese im Original mit. Bringen Sie bevorzugt auch Kopien der Eintragungsurkunden Ihrer Schutzrechte mit. Falls Sie sie vergessen, kann Ihr Rechtsanwalt sie aber auch abrufen und ausdrucken.
Während der Messe - Seien Sie wachsam:
• Machen Sie so schnell wie möglich zu Beginn der Messe - am besten bereits beim Aufbau der Stände - einen Rundgang und überprüfen Sie die Messestände, die Werbung und die Produkte Ihrer Wettbewerber. Je früher Sie mögliche Rechtsverletzungen feststellen, desto mehr Zeit bleibt, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten. Außerdem können Sie so schneller negative Auswirkungen für Sie während der Messe minimieren.
• Dokumentieren Sie nach Möglichkeit mit Fotos und mit Zeugen (Vorsicht: als Zeuge für ein späteres Hauptverfahren nicht geeignet ist die das Unternehmen vertretende Geschäftsführung) die möglichen Rechtsverletzungen des Wettbewerbers. Setzen Sie sich mit Ihrem Rechtsanwalt in Verbindung, der die Handlungen und/oder Produkte des Wettbewerbers kurz auf Rechtswidrigkeit prüft. Natürlich können Sie Ihren Rechtsanwalt auch auf Ihren Streifzug mitnehmen, damit alles noch schneller geht.
• Möglich ist, den Gegner zunächst mit sehr kurzer Fristsetzung von wenigen Stunden abzumahnen und eine Unterlassungserklärung zu verlangen. Die Abmahnung ist zwar bedrohlich, aber - was Messen betrifft - ein manchmal stumpfes Schwert, da der Wettbewerber eine Abmahnung auch einfach ignorieren kann. In diesem Fall würde man danach bei Gericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen, der die Unterlassung der beanstandeten Handlung und gegebenenfalls eine Beschlagnahme zum Gegenstand hat. Eine einstweilige Verfügung, die ein Gericht auf Antrag erläßt und die durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt wird, bewirkt, dass bei ihrer Nichtbeachtung durch den Wettbewerber gegen ihn ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnunghaft, verhängt werden kann. Ein Antrag auf einstweilige Verfügung kann auch ohne vorherige Abmahnung gestellt werden, aber im Einzelfall negative Kostenfolgen nach sich ziehen.
Nach der Messe - Bleiben Sie konsequent:
• Verfolgen Sie die angefangenen Verfahren weiter. Dann erst werden Wettbewerber davon abgehalten, sich bei der nächsten Messe wieder an Ihrem geistigen Eigentum zu vergreifen oder unlauter zu werben.
• Wenn Sie auf der aktuellen Messe erstmals von Produktpiraten Kenntnis genommen haben, beobachten Sie den Markt und die Wettbewerber besser. Stellen Sie einen Grenzbeschlagnahmeantrag, wenn die Einfuhr von weiterer Piraterieware zu erwarten ist.
• Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum - durch Marken, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster oder Patente. Bereiten Sie zukünftige Messen im Hinblick auf mögliche Rechtsverletzungen vor und halten Sie Ihre Rechtsanwälte auf Stand-by.
Unsere Messe-Notfallnummer 49 (211) 15 92 32 28 ist wie immer rund um die Uhr erreichbar.