OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.01.14, 20 U 36/23 - Grüne Insel

entscheidungen

Das Urheheberrecht einer Architektin, die einen öffentlichen Platz gestaltet hat, wird beeinträchtigt, wenn sein Konzept einer freien Zugänglichkeit durch  Errichtung eines Zauns auf dem Platz geändert wird. Die in einem solchen Fall gebotene Abwägung zwischen den Interessen des Urhebers und des Eigentümers - hier einer Kommune -, der allgemeinen Öffentlichkeit einen Platz mit hoher Aufenthaltsqualität zur Verfügung zu stellen, fällt aber zugunsten des Eigentümers aus.

Oberlandesgericht Düsseldorf
Urt. v. 11.01.24, 20 U 36/23

Streitwert: 10.000,00 €

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 22. Februar 2023 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Gründe

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