Stars und bekannte Unternehmen müssen neuerdings als Lockvögel für Sex-Seiten im Internet herhalten. Die Betreiber der Angebote hoffen offenbar, dass Internetnutzer durch solche Kuckuckseier auf ihre Seiten gelockt werden. Rechtsanwalt Strömer befasste sich in der Sendung »Akte 98/15« bei SAT1 am 7. April 1998 mit der Frage, ob das womöglich strafrechtlich unzulässig ist.
© 1998 SAT 1