Der Bundesgerichtshof hat heute erneut darüber entschieden, unter welchen Bedingungen sich Verkäufer von Angeboten, die sie bei eBay abgegeben haben, einseitig wieder lossagen können. Eine Rücknahme des Angebots soll jedenfalls nicht nur deshalb möglich sein, weil die Auktion noch mehr als 12 Stunden läuft. Rechtsanwalt Strömer erläuterte in der Sendung WDR aktuell am 10. Dezember 2014 um 21:45 Uhr die Bedeutung der Entscheidung für Verkäufer und Käufer.
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