Ein findiger Geschäftsmann hat sich den Begriff »Fibromyalgie« als Marke schützen lassen. Aber kann man den Namen einer Krankheit überhaupt als Marke eintragen lassen? Und welche Folgen hat das für Menschen, die unter Fibromyalgie leiden? Rechtsanwalt Strömer gab in der Sendung Aktuelle Stunde des WDR am 2. September 1999 Antworten auf solche Fragen.
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