Viele Webmaster staunten in den vergangenen Wochen nicht schlecht, weil sie wegen der Nutzung eines Kfz-Kennzeichens in ihrer Domain abgemahnt wurden. Der Vorwurf: Solche Adressen verletzten ein »Europäisches Patent«. Was tatsächlich dran an der Sache ist, erklärte Rechtsanwalt Strömer in der Sendung »Neues...« bei 3sat am 27 Oktober 2003.
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