2001-04-01 kur

K&R 2001, 423

Tobias H. Strömer

Domain »boos.de« - Ortsname geht nicht vor Familienname

Anmerkung zu LG Augsburg, 15.11.00 - 6 O 3536/00. Auch Gemeinden besitzen Namensrechte. Ihnen kommen deshalb regelmäßig die besseren Rechte an Internet-Domains zu, die ihren Namen enthalten. Anders kann das aber sein, wenn die Domain von einer natrlichen Person registriert ist, die ebenfalls Träger des Namens ist. 

 

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Strömer
Duisburger Straße 9
40477 Düsseldorf

Telefon:   +49 211 164581-00
Telefax:   +49 211 164581-01
E-Mail:    anwalt@stroemer.de