K&R 2001, 423 |
Tobias H. Strömer Domain »boos.de« - Ortsname geht nicht vor Familienname Anmerkung zu LG Augsburg, 15.11.00 - 6 O 3536/00. Auch Gemeinden besitzen Namensrechte. Ihnen kommen deshalb regelmäßig die besseren Rechte an Internet-Domains zu, die ihren Namen enthalten. Anders kann das aber sein, wenn die Domain von einer natrlichen Person registriert ist, die ebenfalls Träger des Namens ist.
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