1992-04-10_euzw 

EuZW 1992, 210

Tobias H. Strömer / Anne-Marie Le Fevre

Gesetzliche Zinsen in Frankreich

Vom Inkrafttreten des Wiener UN-Kaufrechtsübereinkommens von 1980 am 1. Januar 1991 versprachen sich viele Betroffene die dringend erforderliche Vereinheitlichung vertragsrechtlicher Regeln im internationalen Handelsverkehr, eine Hoffnung, die das Haager Einheitliche Kaufgesetz von 1964 letztendlich nicht erfüllte. Für einige wichtige Bereiche hält allerdings auch das neue Übereinkommen keine Bestimmungen bereit. So sind Verzugszinsen in seinem Geltungsbereich zwar grundsätzlich ab Fälligkeit zu zahlen; die Höhe des Zinssatzes wird sich aber auch in Zukunft nach dem berufenen nationalen Recht richten. Der Beitrag gibt daher einen kurzen Überblick über die Rechtslage in Frankreich, das zu den wichtigsten deutschen Handelspartnern zählt.

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