Die Metamorph GmbH aus Berlin lässt durch die Kanzlei Dr. Schmidt et Schmidt abmahnen. Betroffen sind Unternehmer, die bei Ebay unter Verwendung von Produktfotos, an denen die Gesellschaft angeblich die ausschließlichen Nutzungsrechte besitzt, Kostüme anbieten.
Ob die Abmahnungen berechtigt sind, hängt natürlich vor allem davon ab, ob der Metamorph GmbH die behaupteten Rechte überhaupt zustehen. Grundsätzlich gilt allerdings tatsächlich, dass Waren bei Ebay & Co. nur unter Verwendung von Produktbildern verkauft werden dürfen, an denen dem Verkäufer auch die erforderlichen Nutzungsrechte zustehen. Dringend zu empfehlen ist es daher, die Bilder entweder selbst anzufertigen oder vom Hersteller anzufordern. Häufig liefern allerdings vor allem Hersteller aus dem asiatischen Raum Produktfotos mit, die sie selbst anderswo im Netz ohne Einwilligung des Fotografen oder sonstigen Nutzungsberechtigten vervielfältigt haben.Vertrauen ist also gut, Kontrolle besser.
In der Regel empfiehlt es sich, auf die Abmahnung der Metamorph GmbH hin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, die dann inhaltlich aber auf die konkret verwendeten Produktfotos beschränkt werden sollte. Der angesetzte Gegenstandswert ist aus unserer Sicht übersetzt. Die Tendenz vieler Gerichte geht inzwischen dahin, vor allem bei privaten Ebay-Aktionen deutlich geringere Streitwerte anzusetzen als noch vor einigen Monaten üblich. Ob die verlangten Anwaltshonorare erstattet oder gar Schadensersatz geleistet werden soll, sollte daher genau überlegt werden. Ob die Metamorph GmbH tatsächlich die erforderlichen Nutzungsrechte an den Produktfotos besitzt, erscheint derzeit fraglich. Belegt hat sie bislang lediglich, dass ihr das Rechte eingeräumt wurde, die abgebildeten Kostümer im deutschsprachigen Raum exklusiv zu vermarkten.
Bitte beachten Sie grundsätzlich: Es werden selten so viele Fehler gemacht wie bei der voreiligen Reaktion auf eine Abmahnung ohne qualifizierte anwaltliche Hilfe. Rechtsanwälte, die sich mit der Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen auskennen, sind ihr Honorar wert. Wir weisen darauf nicht nur im eigenen Gebühreninteresse hin, sondern auch, weil wir und Kollegen immer wieder mit Fällen konfrontiert werden, in denen mit Vorschlägen aus dem Freundeskreis oder Vorgaben aus Internetforen auf Abmahnungen reagiert wurde und Mandanten sich dann an uns wenden, weil sie die häufig ernormen wirtschaftlichen Folgen der Abgabe einer falschen Unterlassungserklärung selbst nicht überschaut haben.