BGH: Double-Opt-In nicht bei Telefonwerbung

bghWer telefonisch werben möchte, muss vorher den Angerufenen um Erlaubnis fragen. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass die Einwilligung im Double-Opt-In-Verfahren - wie bei Werbe-E-Mails - regelmäßig nicht eingeholt werden kann. Es sei ja oft unklar, ob die in einer E-Mail angegebene Telefonnummer auch tatsächlich dem Verfasser der E-Mail gehört.

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