Wer telefonisch werben möchte, muss vorher den Angerufenen um Erlaubnis fragen. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass die Einwilligung im Double-Opt-In-Verfahren - wie bei Werbe-E-Mails - regelmäßig nicht eingeholt werden kann. Es sei ja oft unklar, ob die in einer E-Mail angegebene Telefonnummer auch tatsächlich dem Verfasser der E-Mail gehört.