Nach dem Landgericht Nürnberg hat jetzt auch das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass Buchtitel regelmäßig nicht als Herkunftshinweis auf einen bestimmten Verlag verstanden werden, sondern als Mittel zur Unterscheidung eines Werks von einem anderen. Findet sich also im Titel eines Buchs eine eingetragene Marke, stellt das normaler Weise keine Markenrechtsverletzung dar. Das Berufungsverfahren vor dem OLG Frankfurt am Main läuft noch (Stand: 23. Januar 2015), die Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg hat der Markeninhaber im Januar 2015 kurz vor der mündlichen Verhandlung allerdings bereits zurückgenommen, sodass die erstinstanzliche Entscheidung rechtskräftig geworden ist.