LG Bonn, Urt. v. 07.06.99, 7 O 154/99 - katholisch.de

Die katholische Kirche kann von einer Privatperson die Herausgabe der Domain »katholisch.de« verlangen.

nrw

LANDGERICHT BONN
IM NAMEN DES VOLKES
VERSÄUMNISURTEIL

Aktenzeichen: 7 O 154/99
Entscheidung vom 7. Juni 1999 

In dem Rechtsstreit

[...]

hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn auf Antrag des Klägers gem. § 331 Abs. 3 ZPO ohne mündliche Verhandlun durch die Richter am Landgericht Pilger und Schwill sowie die Richterin Ink am 7. Juni 1999

für Recht erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt,

1. es bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu 500.000,00 DM, ersatzweise von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, die Domain »katholisch.de« und/oder die Domain »katholisch.notrix.de« im Internet als Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten,

2. die im Internet genutzten Domain-Daten »katholisch.de« und/oder »katholisch.notrix.de« durch Freigabeerklärung gegenüber der DENIC e.C., Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfurt/Main, freizugeben.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

4. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

(Unterschriften)

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Strömer
Duisburger Straße 9
40477 Düsseldorf

Telefon:   +49 211 164581-00
Telefax:   +49 211 164581-01
E-Mail:    anwalt@stroemer.de