OLG Hamburg, Urt. v. 26.01.17, 5 U 138/13 - Kein Haftungsprivileg für Onlinebuchhändler

olg hamburg

Ein Onlinebuchhändler, der einen Kalender mit Personenfotos vertreibt, haftet für damit einhergehende Persönlichkeitsrechtsverletzungen als Täter und kann sich auf ein Haftungsprivileg auch dann nicht berufen, wenn er den Kalender im Streckengeschäft verkauft und die in seinem Onlineshop wiedergegebenen Abbildungen von Großhändlern oder Verlagen zur Verfügung gestellt wurden. Wenn er es unterlässt, einen Fotokalender ohne Prüfung der persönlichkeitsrechtlichen Zulässigkeit seines Inhaltes zu vertreiben, handelt er auch schuldhaft und ist zum Schadensersatz verpflichtet. 

eigenesacheStreitwert: 72.000,00 € 

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