LG Düsseldorf, Beschl. v. 08.03.99, 4 O 102/99 - META-TAGS III

eigenesache Ein Mitbewerber darf ein geschützten Namen in seinen Keyword-METATAGS« nur verwenden, wenn auf der entsprechenden Seite Informationen zu diesem Namen bereitgehalten werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Namensinhaber von dem Mitbewerber verlangen, für eine Löschung der entsprechenden Suchmaschineneinträge bei den wichtigsten Maschinen zu sorgen.

Streitwert: 50.000 €

 

nrw

LANDGERICHT DÜSSELDORF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL

Aktenzeichen: 4 O 102/99
Entscheidung vom 8. März 1999

In dem Rechtsstreit

[...]

hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom [...] durch [...]

für Recht erkannt:

I. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der besonderen Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung, untersagt,

1.

a) Dritten gegenüber zu behaupten, einige seiner Papageien seinen »jämmerlich verendet«, weil Sie verpilztes Handaufzuchtfutter gefressen hätten, dass von der Antragstellerin in Deutschland vertrieben wurde, insbesondere durch Wiedergabe des nachstehend wiedergegebenen Textes im Internet auf der Seite http: [...]:

»PROBLEME MIT [...]

Hallo liebe Papageienfreunde,

durch verpilztes Handaufzuchtfutter (u.a. Futtersorten des gleichen Herstellers) hatten wir zum Jahreswechsel 97/98 extreme Probleme mit unseren Papageienbabys. Etliche starben jämmerlich...

Durch anraten unseres Tierarztes, haben wir zur damaligen Zeit das von uns verwendete Futter bei der LUFA Bonn überprüfen lasen. Die LUFA Bonn stellte in mehreren Proben Pilze fest.

Da sich der deutsche Vertrieb, die [...] GmbH, weigert, uns den Schaden zu ersetzen, sind wir auf der Suche nach weiteren »Opfern.

Wenn Sie ebenfalls Probleme mit Produkten des gleichen Herstellers hatten, bitten wir um kurze Nachricht.

Zur Zeit sind wird dabei, den ganzen Schriftverkehr einzuscannen, damit alle Papageienfreunde von diesem Fall erfahren.

Der deutsche Vertrieb, wie auch die [...] selbst, leugnen nicht, dass das Futter verpilzt ist bzw. war, sondern sind der Ansicht, dass wir nicht nachweisen könnten, ausschließlich Produkte dieses Herstellers verwendet zu haben«.

b) im HTML-Code einer Internet-Seite im Metatag »keywords« den Begriff [...] zu verwenden, wenn auf der entsprechenden Seite keine Informationen zu einem Produkt mit diesem Namen bereitgehalten werden.

2. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Betreiber derjenigen Internetsuchmaschinen, bei denen der Begriff [...] den Seiten des Antragsgegners zugeordnet wird, insbesondere die Betreiber von »AltaVista«, »YAHOO!«, »FIREBALL«, »crawler« und »EULE« schriftlich aufzufordern, alle Einträge in den Datenbanken der Suchmaschinen zu löschen, bei denen der Begriff [...] mit den unterhalb der Internet-Domain "netmarkt. com" abgelegten Internetseiten des Antragsgegners verknüpft wird«.

II. Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot zu 1.1. als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein Ordnungsgeld bis zu 500.000,00 DM - ersatzweise Ordnungshaft - oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im oder im Falle wiederholter Zuwiderhandlung bis zu insgesamt zwei Jahren, angedroht.III. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

IV. Bei Zustellung sind diesem Beschluß beglaubigte Abschriften der Antragsschrift und des Schriftsatzes vom 3. März 1999 nebst Anlagen beizufügen.

V. Der Streitwert wird auf 100.000,00 DM festgesetzt.

Düsseldorf, 8. März 1999
Landgericht, 4. Zivilkammer

(Unterschriften)

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Strömer
Duisburger Straße 9
40477 Düsseldorf

Telefon:   +49 211 164581-00
Telefax:   +49 211 164581-01
E-Mail:    anwalt@stroemer.de