Eva N. Dzepina / Juli 2009
Wer sich für Markenschutz in der Schweiz interessiert sollte noch dieses Jahr handeln. Eine Markenanmeldung erfolgt in der Schweiz beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum.
Die Anmeldung einer Marke nennt sich in der Schweiz »Hinterlegung«. Wenn Sie Ihren Sitz oder Wohnsitz ausserhalb der Schweiz haben benötigen Sie einen »allfälligen Vertreter« mit Sitz in der Schweiz.
Die Hinterlegungsgebühr beträgt 550 CHF (= ca. 360 €), bei einer elektronischen Anmeldung fallen jedoch nur 350 CHF (= ca. 230 €) an. Die Gebühren für jede zusätzlich Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten betragen einfach 100 CHF (= ca. 65 €), elektronisch 60 CHF (= 40 €).
Ab dem 1. Januar 2010 fällt die Gebührenreduktion für die elektronische Markenanmeldung weg. Da mittlerweile 95% der Anmelder die elektronischen Markenanmeldung, die im Jahr 2002 eingeführt wurde, nutzen, hat das Eidgenössische Institut sich dazu entschlossen, die zunächst als Anreiz angedachte Gebührenreduktion fallen zu lassen und dadurch entstehende Mehreinnahmen unter anderem für die Weiterentwicklung elektronischer Dienstleistungen zu nutzen.
Sollte man also einen Auftritt auf dem Schweizer Markt planen und in diesem Zuge auch in der Schweiz eine oder mehrere Marken schützen lassen wollen, so kann man mit einer elektronischen Markenanmeldung noch dieses Jahr Kosten einsparen. Auch in der Schweiz gibt es eine fünfjährige Benutzungsschonfrist, das heißt erst nach Ablauf einer fünfjährigen Schonfrist besteht eine Gebrauchspflicht der Marke im Zusammenhang mit den im Register eingetragenen Waren und Dienstleistungen.