Sind Internet-Domains Rufnummern?

Tobias H. Strömer / Februar 1998

Nach wie vor ungeklärt, nicht einmal ernsthaft angedacht, ist die Frage, ob Internet-Domains Nummern im Sinne des Telekommunikationsgesetzes sind. Von aktuellem Interesse ist die Frage, weil die am 1. Januar 1998 in Kraft getretene Telekommunikations-Kundenschutzverordnung in § 20 die Zuteilung von Teilnehmer-Rufnummern regelt.

Die auf den ersten Blick merkwürdig anmutende Überlegung erscheint gar nicht so abwegig, wenn man sich die Definition der »Nummer« im Telekommunikationsgesetz anschaut. Nummern sollen danach nämlich sein »Zeichenfolgen, die in Telekommunikationsnetzen Zwecken der Adressierung dienen«. Auch Internet-Domains (und IP-Adressen) erfüllen bekanntlich genau diese Aufgabe, Rechner im Netz adressierbar zu machen. Die Regulierungsbehörde weist bei Anfragen darauf hin, dass die Domains »derzeit« vom DENIC vergeben werden, was immer das heißen soll.

Falls Internet-Domains allerdings "Nummern" im Sinne des Telekommunikationsgesetzes sind, muss die Regulierungsbehörde selbst nach § 43 TKG die Bedingungen festlegen, die zur Erlangung von Nutzungsrechten zu erfüllen sind und ein Recht auf Zuteilung begründen. Diese Bedingungen sowie die Regelungen über die Nummernzuteilung müssen außerdem im Amtsblatt der Regulierungsbehörde veröffentlicht werden. Nach § 20 TKV bestünde ein Anspruch auf diskriminierungsfreie Zuteilung der Domain und dauerhafte Nutzung. Eine vertragliche Übertragung der Domain auf einen anderen wäre ausgeschlossen.

Rechtssicherheit, die durch lange Wartezeiten erkauft werden müsste?

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