Des Versandhändlers Freud' - des Kunden Leid?

Holger Gaspers / Oktober 2004

geld3Bereits im Juni 2004 hatten wir an dieser Stelle darauf hingewiesen (»Die Händler zahlen oft die Zeche«), dass eine Gesetzesänderung im Fernabsatz anstehen könnte. Nun haben sich am Mittwochabend, 27. Oktober 2004, Bundestag und Bundesrat in einem Vermittlungsausschuss darauf geeinigt, dass bei Fernabsatzgeschäften (also auch bei Onlinekäufen) die Rücksendekosten generell den Kunden auferlegt werden können. Bislang bestand diese Möglichkeit nur bei einem Warenwert unter 40,00 €. Bedingung für eine Kostentragungspflicht bei höheren Warenwerten soll sein, dass der Käufer den Kaufpreis noch nicht bezahlt hat.

Hintergrund der geplanten Änderung ist ein zunehmender Missbrauch des gesetzlichen Widerrufs- und Rücktrittsrechts. Zahlreiche Käufer nutzten die Möglichkeit aus, kostenlos die verschiedensten Produkte für 14 Tage »unverbindlich« und zu Lasten des Händlers zu testen. Diese Praktiken haben zuletzt viele Händler in enorme wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht. Da in vielen anderen EU-Staaten die Rücksendekosten auch heute schon der Verbraucher tragen muss, sah unter anderem der Bundesrat hier Handlungsbedarf.

Update: Das Gesetz trat am 8. Dezember 2004 in Kraft. Für Onlinehändler dürfte sich in diesem Zusammenhang ein konkreter Anpassungsbedarf der Allgemeinen Geschäfts- und Versandbedingungen ergeben. Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an!

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