Ärzte und andere Freiberufler leben vor allem von Empfehlungen. Bewertungsplattformen im Internet bieten deshalb eigentlich eine ideale Form der Selbstempfehlung durch gute Leistung. Das Dumme ist, dass zufriedene Patienten nur selten, unzufriedene Kanditaten aber sehr oft und nicht selten in unangemessener Form von ihren Erfahrungen berichten. Das verfälscht das Bild. Im Rahmen des Workshops »Telemedizin, Public Reporting und negative Arztbewertungen« anlässlich der 20. Tagung der Dermatologischen Wissenschafts- und Fortbildungsakademie NRW erklärt Herr Rechtsanwalt Strömer, wann negative Bewertungen im Internet hingenommen werden müssen und wie unagemessene Kritik schnell entfernt werden kann. Ort: Köln, Datum: 25. November 2017.