Eine einstweilige Verfügung muss binnen Monatsfrist vollzogen werden. Geschieht das nicht, wird die womöglich mühsam erstrittene Entscheidung auf Antrag des Schuldners kostenpflichtig aufgehoben. Auch kleine Fehler bei der Zustellung machen die ordnungsgemäßen Vollziehung zunichte. Im Rahmen des Kurzvortrags »Die Vollziehung der einstweiligen Verfügung« der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV (AGEM) zeigt Herr Rechtsanwalt Strömer Chancen und Risiken der fehlerhaften Vollziehung auf. Ort: Düsseldorf, Datum: 29. Juni 2017.