Wenn eine Partnervermittlung mit »Büros« in verschiedenen Städten wirbt, muss sie dann Büroräume fest anmieten oder reicht es aus, wenn ihr in einem Bürocenter bei Bedarf repräsentative Büros und ein Kundenempfang zur Verfügung stehen? Wieviel Büro ist »Büro«? Muss vor Ort ein Ansprechpartner 24 Stunden am Tag zur Verfügung stehen? Wir lassen die Frage für mehrere Mandanten vor dem Landgericht Düsseldorf klären. Nachdem das Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung wegen der Werbung mit dem Namen einer Stadt, in der zwar durchgehend angemietete Büros nicht zur Verfügung standen, wohl aber Mitarbeiter vor Ort tätig waren, aufgehoben hat, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf sie erneut erlassen. Nach der Ansicht des Senats erwartet der Partnersuchende bei einer solchen Werbung eine feste Niederlassung.