Bei der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen der Nutzung von Produktfotos erscheint ein Gegenstandswert von 8.00,00 € je Foto angemessen. Der Streitwert des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs wird auf 10% des Unterlassungsstreitwerts, derjenige des Schadensersatzfeststellungsantrags auf 400,00 € festgesetzt.
Streitwert: 16.000,00 €
Amtsgericht Frankfurt am Main
Urteil vom 5. Oktober 2023, 31 C 1149/23 (96)
In dem Rechtsstreit [...]
hat das Amtsgericht Frankfurt am Main durch den Richter Franz im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO mit Schriftsatzschluss am 21.09.2023 für Recht erkannt:
1. Die Beklagte wird verurteilt,
a. dem Kläger darüber Auskunft zu erteilen, in welchem Zeitraum sie die nachfolgend wiedergegebene Produktfotos
[...]
in ihrem Online-Shop https://www.[...]de selbst und/oder durch Dritte öffentlich zugänglich gemacht hat
b. [Das restliche Urteil wird in den nächsten Tagen veröffentlicht]