2011-09-05_betriebsberater

BB 2011, 2195

Tobias H. Strömer

AG Essen: Leistungseinschränkungen auf externen Websites unwirksam
Besprechung zu AG Essen, Urt. v. 15.07.11, 29 C 502/10

Ist eine Software ausnahmsweise nur zeitlich begrenzt upgradefähig, muss der Verkäufer auf diesen Umstand bereits in der Produktbeschreibung hinweisen. Ein Link auf eine externe Internetseite, die hierzu Angaben enthält, reicht nicht aus.

2010-11-01_ihk-magazin

IHK magazin für Düsseldorf und den Kreis Mettmann, Ausgabe 11/2010

Tobias H. Strömer

Netikette
Guidelines helfen, die Interaktion im Web 2.0 sicherer zu machen

Web 2.0 ist interaktiv. Web 2.0 ist gefährlich.Internetnutzer können plötzlich nicht mehr nur konsumieren, sondern die eigene Meinung kundtun und zu fremden Beiträgen ihren Senf dazugeben. Und das tun sie auch rege, vor allem in sozialen Communities wie Facebook, Twitter & Co. Dumm nur, wenn sich solche Plattformen zu virtuellen Spielplätzen der eigenen Belegschaft entwickeln. Löschen lassen sich solche öffentlich zugänglichen schwarzen Bretter nämlich kaum.

 

2010-10-12_ct

c't magazin für computer technik, Heft 22/10, S. 22

Tobias H. Strömer

Von der Werbeplattform zum Pranger
Ärger mit Eintragungen bei Google Places

Eigentlich ist die Sache mit der kostenlosen Werbung für das eigene Unternehmen bei Google Maps mit Hilfe des »Google Places«-Dienstes eine schicke Sache. Manchmal verursacht die Nennung aber auch mehr Verdruss als Freude. Unternehmer, zu deren Betriebsadresse unwillkommene Informationen erscheinen, sind nicht unbedingt gefragt worden, ob sie auf diese Weise von sich reden machen wollen.

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2010-08-01_kur

K&R 2010, 490

Tobias H. Strömer

Abgrenzungsanforderungen bei gleichnamigen Unternehmen im Internet

Anmerkung zu BGH, Urt. v. 31.03.10, I ZR 174/07 - Peek & Cloppenburg. Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, welche Sorgfalt Gleichnamige zu beachten haben, wenn sie sich im Internet begegenen. Allerdings sind die Ergebnisse, zu denen die Karlsruher Richter gelangen, nicht immer ganz praxisnah.

2009-09-01_ct

c't magazin für computer technik, Heft 21/09, S. 44

Christian Franz 

Big Brother is watching with you

Microsoft schert sich nicht um deutsches Datenschutzrecht. Mit Windows 7 bringt der Software-Hersteller im Oktober 2009 eine runderneute Version seines Betriebssystems auf den Markt. Enthalten ist dabei auch ein Media Center, dass neben den klassischen Funktionen Online-Services, etwa eine integrierte Programmvorschau, enthält. Die Nutzung dieser Dienste unterliegt allerdings den Bestimmungen einer Datenschutzerklärung - und die hat es in sich. Übertragung der Daten in beliebige Drittstaaten, Ergänzung durch Informationen von dritter Seite, Nutzung für Direktmarketing: Kaum eine verbotene Frucht, an der Microsoft nicht knabbern möchte. Sollte der Konzern tatsächlich wie angekündigt verfahren, wäre das fast durchgängig rechtswidrig. Was blüht dem Verbraucher bei der Nutzung des Media Center?

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2008-09-01 wrp

WRP 2008, 1148

Tobias H. Strömer / Andreas Grootz

Die »veranlasste Initiativunterwerfung« - ein untauglicher Versuch?

In den letzten Jahren sind Abmahnungen mehr und mehr in Verruf geraten. Das liegt insbesondere an der Häufigkeit von Abmahnwellen, mit denen das Internet immer mal wieder geflutet wird. So verständlich der insbesondere von Internethändlern gehegte Argwohn gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auch sein mag: Abmahnungen dienen eigentlich einem guten Zweck. Mit ihnen soll die Wiederholungsgefahr außergerichtlich ausgeräumt werden, indem sich der Abgemahnte dem Gläubiger strafbewehrt unterwirft. Abmahnungen stehen damit im Einklang mit der Intention des deutschen Gesetzgebers, für einen fairen und lauteren Wettbewerb auch dadurch zu sorgen, dass sich die Marktteilnehmer gegenseitig beobachten. Nunmehr unstreitig wirkt die Abgabe der strafbewehrten Unterwerfungserklärung, die die Wiederholungsgefahr entfallen lässt, im Wettbewerbsrecht regelmäßig inter omnes und nicht inter partes. Doch: Kann sich auch derjenige Rechtsverletzer, der sich nach Erhalt einer Abmahnung von einem Mitbewerber einem seriösen Verband, etwa der Wettbewerbszentrale, strafbewehrt unterwirft, gegenüber dem Abmahnenden auf den Wegfall der Wiederholungsgefahr berufen? Ist eine solche »veranlasste Initiativunterwerfung« überhaupt jemals ernstlich? Welche Folgen hat die Anerkennung einer solchen Unterwerfung in der Praxis?

kur

K&R 2006, Heft 7/8 - Editorial / Die erste Seite

Tobias H. Strömer

Die Wurzel allen Übels

Abmahnungen im Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrecht als solche sind kein Teufelszeug, sondern haben ihren guten Sinn. Die Wurzel allen Übels ist vielmehr der leichtfertige Umgang mit unbegründeten Erstattungsansprüchen. Warum gibt es Abmahnwellen und wie verhindern wir sie?

kur

K&R 2006, 553

Tobias H. Strömer / Andreas Grootz

Internet-Foren: Betreiber- und Kenntnisverschaffungspflichten - Wege aus der Haftungsfalle

Die mit Spannung erwartete Berufungsentscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 22.8.2006 (Heise-Forum) dürfte die Forenbetreiber milder gestimmt haben als das vorausgegangene Urteil des LG Hamburg. Das Berufungsgericht schließt eine kenntnisunabhängige Haftung für rechtswidrige Inhalte von Beiträgen aus, die von Dritten verfasst wurden. Vielmehr werde die Haftung erst ab dem Zeitpunkt positiver Kenntnis von der Rechtswidrigkeit begründet. Zur Vermeidung eines »(Schutz-)Vakuums« für die Verletzten löse die Kenntniserlangung aber nachträglich entstehende Überwachungspflichten für dasjenige Forum (Thread) aus, in dem die rechtswidrigen Beiträge »gepostet« wurden. Im Vergleich zur erstinstanzlichen Entscheidung wird ihre Haftung damit zwar eingeschränkt, als »haushohe« Sieger können sich Forenbetreiber aber wahrlich nicht fühlen.

kur

K&R 2004, 384

Tobias H. Strömer

Domains in Treuhandverwaltung

Internet-Domains werden von Providern häufig im Kundenauftrag registriert. Dann sollten der Kunde auch als Domain-Inhaber eingetragen werden. In der Praxis geschieht das aber nicht immer. Das OLG Celle hatte jetzt darüber zu entscheiden, ob eine Adresse, die – angeblich – für einen Kunden registriert, aber auf den Namen des Providers in der WHOIS-Datenbank eingetragen wurde, zugunsten eines Dritten, der sich auf ältere Namensrechte berief, freigegeben werden muss. Das OLG Celle sah das so, obwohl der Kunde des eingetragenen Domain-Inhabers selbst Namensträger war.

kur

K&R 2004, 14

Tobias H. Strömer

»Umgehen« des Kopierschutzes nach neuem Recht

Im September 2003 ist die Reform des Urhebergesetzes in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen: Privatkopien von Audio-Datenträgern und Filmen bleiben erlaubt, wenn die Kopiervorlage selbst rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurde, ein Kopierschutz, den der Hersteller des Datenträgers angebracht hat, darf aber zur Herstellung der Kopie nicht umgangen werden. Was der Gesetzgeber damit genau gemeint hat, bleibt unklar. Der Beitrag untersucht, welche Art von Kopierschutz nicht aufgehoben werden darf und wann von einer Umgehung eines Kopierschutzes überhaupt gesprochen werden kann. Im Ergebnis dürften nach der Ansicht der Verfasser die meisten Kopierprogramme, die bislang angeboten wurden, auch in Zukunft legal beworben, verkauft und verwendet werden.

 

2003-04-01 synergie

Synergie journal, April 2003, 14

Tobias H. Strömer

Rechtsfallen im Internet

Das Thema IT-Sicherheit hat viele Aspekte. Im Vordergrund steht in der Regel die technische Dimension des Themas. Aber IT-Sicherheit erfordert auch die Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragetsellungen, die sich aus der wachsenden Bedeutung der Integration des Internets in die Geschäftsabläufe ergeben.

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