kur

K&R 2002, 643

Tobias H. Strömer

Der externe Jugendschutzbeauftragte

Nach §§ 7 a GjSM, 12 Abs. 5 MDStV ist jeder gewerbsmäßig handelnde Anbieter jugendgefährdender Inhalte im Internet verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen. Viele Anbieter kommen dieser Verpflichtung nach, indem sie die Aufgabe eigenen Angestellten oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle übertragen. Wer individuell und kompetent beraten werden möchte, kommt indes meist nicht umhin, einen externen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob ein solcher externer Partner Rechtsberatungsleistungen erbringt und deshalb zwingend die nach dem Rechtsberatungsgesetz hierfür erforderliche Erlaubnis benötigt.

2002-07-01 kur

K&R 2002, Heft 07/2002 - Editorial / Die erste Seite

Tobias H. Strömer

Das ICANN-Schiedsverfahren - Der Königsweg zur Domain

Um nichts wird im Internet so heftig gestritten, wie um das bessere Recht an Internet-Domains. Weil kaum ein Unternehmen es sich heute noch leisten kann, im world wide web unter »seiner« Adresse nicht ansprechbar zu sein, wird um das knappe Gut seit Jahren heftig gerungen. Die Erweiterung des Namensraums durch die Einführung neuer Top-Level-Domains wie ».info«, ».biz« und - demnächst -».eu« entschärft das Problem nicht, sondern schafft Anlass für neuen Streit.

2002-06-01 kur

K&R 2002, 306

Tobias H. Strömer

First come - first serve: Keine Regel ohne Ausnahme

Anmerkung zu BGH, Urteil vom 22.11.01 - I ZR 138/99, K&R 2002, 309 - shell.de: Geahnt haben es aufmerksame Beobachter schon lang, jetzt ist es amtlich: Beim Domain-Streit zwischen Gleichnamigen hat derjenige die Nase vorn, der die Adresse zuerst für sich registrieren konnte. Anders verhält es sich aber dann, wenn einer der beiden Domain-Prätendenten weitaus bekannter ist als der andere.

 

2001-05-21-01 ct

c't magazin für computer technik, Heft 11/01, S. 122

Tobias H. Strömer / Jens Barkemeyer

Die Tücke mit der Lücke
Rechtslage beim Gebrauchtkauf

Preisbewusste Computerkäufer, die gerne auf hochgezüchtete 3D-Grafik, das neueste Office-Paket oder besonders schnellen Speicher verzichten, suchen oft in Kleinanzeigen oder bei Internetauktionen nach ihrem 'fast wie neuen' Einsteigermodell. Doch nicht immer läuft alles wie geplant. Welche Rechte hat ein Käufer eigentlich beim Erwerb eines gebrauchten PC und wie setzt er sie durch?

2001-04-01 kur

K&R 2001, 423

Tobias H. Strömer

Domain »boos.de« - Ortsname geht nicht vor Familienname

Anmerkung zu LG Augsburg, 15.11.00 - 6 O 3536/00. Auch Gemeinden besitzen Namensrechte. Ihnen kommen deshalb regelmäßig die besseren Rechte an Internet-Domains zu, die ihren Namen enthalten. Anders kann das aber sein, wenn die Domain von einer natrlichen Person registriert ist, die ebenfalls Träger des Namens ist. 

 

 

2001-03-26 ct

c't magazin für computer technik, Heft 07/01, S. 216

Tobias H. Strömer

Nur die Ruhe bewahren
Gegen störende SMS-Werbung kann man sich wehren

Unaufgefordert zugesendete Kurznachrichten mit Werbebotschaften stören viele Handy-Benutzer. Wer sich dagegen wehren möchte, hat das Recht auf seiner Seite.

2001 01 01 com

com!online 01/01, 18

In der Zeitschrift com!online berichteten wir regelmäßig von wichtigen Entwicklungen im Internet. In dieser Ausgabe: »Arzneimittelversand via Internet verboten« und »Go Powershopping?«.

HMD Praxis der Wirtschaftsinformatik, Heft 15, Oktober 2000

Tobias H. Strömer

Das ICANN-Schiedsverfahren

Wer um Domains streitet, hat oft das Nachsehen, wenn der Domain-Inhaber im Ausland wohnt, weil dort Urteile vor staatlichen Gerichten nur mit erheblichem Aufwand erstritten werden können. Hier helfen seit Ende 1999 die neuen Verfahren vor den Schiedsgerichten der ICANN weiter, weil hier nicht der Domain-Inhaber, sondern die Domain »verhaftet« wird. Ganz nebenbei sind die Verfahren in der Regel kostengünstiger und schneller als Verfahren vor staatlichen Gerichten. Normalerweise dauert es gerade einmal anderthalb bis zwei Monate von der Einreichung des Antrags bis zum Abschluss des Verfahrens. Die Schiedsrichter sind regelmäßig ausgewiesene Fachleute aus dem Bereich des Urheber- und Markenrechts, die Verfahren weniger formell und deshalb flexibler in der Handhabung. Vor allem aber bieten die neuen Regeln die Möglichkeit, sonst von Vornherein aussichtslose Verfahren zu führen. Der Beitrag umreißt die formellen und materiellen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf Übertragung einer Domain.

kur

K&R 2000, 587

Tobias H. Strömer

Das ICANN-Schiedsverfahren

Streitigkeiten um Internet-Domains machen auch heute noch den Löwenanteil an den streitigen Auseinandersetzungen im Internet-Recht aus. Wer die Übertragung oder Löschung einer solchen Domain verlangt, hat jedoch oft das Nachsehen, wenn der Domain-Inhaber im Ausland wohnt, weil dort Urteile vor staatlichen Gerichten nur mit erheblichem Aufwand erstritten werden können. Hier helfen seit Ende 1999 die neuen Verfahren vor den Schiedsgerichten der ICANN weiter.

2000-01-01 com!online

com!online 01/00

In der Zeitschrift com!online berichteten wir regelmäßig von wichtigen Entwicklungen im Internet. In dieser Ausgabe: »Mitwohnzentrale.de besetzt« und »Groß schägt klein«.

1999-12-01 com!online

com!online 12/99, 20

In der Zeitschrift com!online berichteten wir regelmäßig von wichtigen Entwicklungen im Internet. In dieser Ausgabe: »Online-Auktionen« und »Informationsquelle Internet«.

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