K&R 2002, 643 |
Tobias H. Strömer Der externe Jugendschutzbeauftragte Nach §§ 7 a GjSM, 12 Abs. 5 MDStV ist jeder gewerbsmäßig handelnde Anbieter jugendgefährdender Inhalte im Internet verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen. Viele Anbieter kommen dieser Verpflichtung nach, indem sie die Aufgabe eigenen Angestellten oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle übertragen. Wer individuell und kompetent beraten werden möchte, kommt indes meist nicht umhin, einen externen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob ein solcher externer Partner Rechtsberatungsleistungen erbringt und deshalb zwingend die nach dem Rechtsberatungsgesetz hierfür erforderliche Erlaubnis benötigt. |
K&R 2002, Heft 07/2002 - Editorial / Die erste Seite |
Tobias H. Strömer Das ICANN-Schiedsverfahren - Der Königsweg zur Domain Um nichts wird im Internet so heftig gestritten, wie um das bessere Recht an Internet-Domains. Weil kaum ein Unternehmen es sich heute noch leisten kann, im world wide web unter »seiner« Adresse nicht ansprechbar zu sein, wird um das knappe Gut seit Jahren heftig gerungen. Die Erweiterung des Namensraums durch die Einführung neuer Top-Level-Domains wie ».info«, ».biz« und - demnächst -».eu« entschärft das Problem nicht, sondern schafft Anlass für neuen Streit. |