LG Berlin: Dürfen Ärzte umsonst behandeln?

lg_berlin_littenstrasseDas Landgericht Berlin setzt sich derzeit mit der Frage auseinander, ob und gegebenfalls unter welchen Umständen ein Arzt ausnahmsweise umsonst beraten oder sogar untersuchen darf. Ein Berliner Hautarzt bot im Rahmen einer von seinem Berufsverband und anderen nationalen und internationalen Organsitionen unterstützten Aufklärungswoche im Internet ein kostenloses Hautkrebs-Screening nebst Beratung und Dokumentation an. Ein Berufskollege sah darin einen Verstoß gegen die Berufsordnung, die das unlautere Unterschreiten der in der Gebührenordnung festgelegten Gebühren verbietet.

Wir meinen, dass Ärzte (und Anwälte) außerhalb von vertraglichen Beziehungen durchaus auch einmal umsonst tätig werden dürfen, ohne dass das dann zwingend unlauter ist. Soll der Arzt im Bekanntenkreis beim Bier nicht umsonst darauf hinweisen dürfen, dass das Wehwehchen seines Gegenübers aus seiner geübten, wenn auch oberflächlichen Sicht harmlos ist? Soll der Anwalt die an ihn nach einem Vortrag herangetragene Frage, ob in eine bestimmte Anbieterkennzeichnung auch der Vorname des Betreibers gehört, nicht ohne schlechtes Gewissen beantworten dürfen? Sind Ärzte und Anwälte verpflichtet, jede Antwort postwendend in Rechnung zu stellen?

In der mündlichen Verhandlung vom 7. September 2010 zeigte sich die Kammer noch unentschlossen, wo die Grenze zwischen unlauterer und lauterer Gratisbehandlung zu ziehen ist. Den Parteien wurde Gelegenheit gegeben, ergänzend vorzutragen.

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