Eva N. Dzepina / Juli 2009
Wer sich für Markenschutz in der Schweiz interessiert sollte noch dieses Jahr handeln. Eine Markenanmeldung erfolgt in der Schweiz beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum.
Eva N. Dzepina / Juli 2009
Gelegentlich stellt sich durchaus die Frage, wie es kommt, dass Sachbearbeiter beim DMPA oder beim Harmonisierungsamt in so unterschiedlicher Art und Weise über die Eintragungsfähigkeit angemeldeter Marken entscheiden. Wir erleben trotz all unserer Erfahrung immer wieder Überraschungen.
Tobias H. Strömer / September 2001
Immer wieder fragen in der anwaltlichen Praxis Markeninhaber an, ob sie anderen verbieten können, marken- und/oder urheberrechtlich geschützte Waren im Internet zum Verkauf anzubieten. Umgekehrt kämpfen Wiederverkäufer mit Abmahnungen, in denen ihnen untersagt werden soll, die auf der Website feilgebotenen Artikel mit einer Marke zu bezeichnen oder abzubilden. Wer eine Ware erwirbt, darf sie grundsätzlich auch weiterverkaufen. Verstößt er aber gegen Markenrechte, wenn er Dior-Parfum auch als solches verkauft oder urheberrechtlich geschützte Flakons einfach abbildet und damit vervielfältigt?