Weder das Telekommunikationsgesetz noch das Teledienstegesetz gewähren einen Gegendarstellungsanspruch im Internet. Auch eine ständige Aktualisierung macht aus einer Firmenpräsentation im Internet noch keine periodische Veröffentlichung. Ein Gegendarstellungsrecht besteht im Internet nur gegenüber Anbietern von journalistisch-redaktionell gestalteten und periodisch erscheinenden Texten.
Die Werbung per E-Mail ist ohne Einwilligung des Kunden auch bei Privatleuten und Freiberuflern unzulässig. Anspruchsgrundlage hierfür ist § 823 Abs. 1 BGB.