LG Hamburg, Urt. v. 02.07.09, 325 O 321/08 - wikipedia.de I

Die us-amerikanische Wikimedia Foundation ist verpflichtet, persönlichkeitsrechtsverletzende Beiträge auf der mit der Domain wikipedia.org adressierten Plattform zu entfernen.

LG Düsseldorf, Urt. v. 22.04.09, 12 O 602/08 - Reservierungszusage

eigenesache Eine eidesstattliche Versichtung über ein heimlich mitgehörtes Telefongespräch und eine Versicherung, die sich auf eine lose beigefügte, nicht unterschriebene Aussage bezieht, sind zur Glaubhaftmachung nicht geeignet.

Streitwert: 20.000 €

AG Düsseldorf, Beschl. v. 02.04.09, 28 C 3788/09 - Boykottierung

eigenesache Besondere Eilbedürftigkeit nach § 940 ZPO liegt im Fall der begehrten Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen nur vor, wenn aufgrund der Aktualität der angegriffenen Tatsachenbehauptung weitere Nachteile für den Antragsteller zu befürchten sind.

Streitwert: 4.000 €

LG Düsseldorf, Urt. v. 18.03.09, 12 O 5/09 - Dean Reed

eigenesache Ein Buchhändler, der ein Buch vertreibt, das persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte enthält, haftet mangels Verschulden nicht als Täter. Als Störer genügt er seiner Prüfungspflicht, wenn er nach Information über den Verstoß unverzüglich Filter einbaut, die ISBN und Titel des Werks ausfiltern.

Streitwert: 15.000 €

 

BVerfG, Beschl. v. 05.12.08, 1 BvR 1318/07 - Dummschwätzer

Die Bezeichnung als »Dummschwätzer« kann nicht ohne weiteres als Beleidigung angesehen werden. Entscheidend ist, ob sich die Äußerung unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem die Bezeichnung verwendet wurde, als Schmähkritik oder Meinungsäußerung darstellt.

BGH, Urt. v. 28.10.08, VI ZR 307/07 - Haftausgang

Geht es um die Frage, ob ein Prominenter im Strafvollzug eine bevorzugte Behandlung erfährt, muss bei der Veröffentlichung von Fotos im Zusammenhang mit einem Haftausgang im Rahmen der gebotenen Abwägung zwischen den Rechten des Prominenten und der Pressefreiheit das Persönlichkeitsrecht des Prominenten zurückstehen.

Instanzen: LG Berlin, Urt. v. 23.01.07, 27 O 1035/06, KG Berlin, Urt. v. 04.12.07, 9 U 21/07, BGH, Urt. v. 28.10.08, VI ZR 307/07

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