AG Bergisch Gladbach, Urt. v. 27.06.11, 63 C 86/11 - E-Mailwerbung

eigenesache Unverlangt zugesandte E-Mailwerbung stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Der Empfänger hat einen Unterlassungsanspruch nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB. Ein Regelstreitwert existiert in solchen Fällen nicht. Legt der Empfänger keine besondere Beeinträchtigung dar, ist ein angemessener Gegenstandswert von 500 € anzusetzen.

KG Berlin, Beschl. v. 29.04.11, 5 W 88/11 - Gefällt-mir-Button

Der Betrieb einer Website mit einem »Gefällt-mir-Button« für Facebook ohne eine hinreichende Datenschutzerklärung ist wettbewerbsrechtlich nicht relevant.

Instanzen: LG Berlin, Beschl. v. 14.03.11, 91 O 25/11; KG Berlin, Beschl. v. 29.04.11, 5 W 88/11.

Streitwert: 10.000 €

 

LG Berlin, Beschl. v. 14.03.11, 91 O 25/11 - Gefällt-mir-Button

Die Vorschriften zum Datenschutz wie auch § 13 TMG dienen, anders als Verbraucherschutzvorschriften zum Internethandel, dem Persönlichkeitsschutz der Betroffenen und nicht dazu, für ein lauteres Verhalten am Markt zu sorgen.

Instanzen: LG Berlin, Beschl. v. 14.03.11, 91 O 25/11; KG Berlin, Beschl. v. 29.04.11, 5 W 88/11.

Streitwert: 10.000 €

LG Düsseldorf, Urt. v. 15.12.10, 12 O 312/10 - Baustellenseite

eigenesache Beschränkt sich der Inhalt einer Internetseite im Wesentlichen darauf, auf die laufende Umgestaltung der Website hinzuweisen, bedarf das Angebot keiner Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG,. § 55 RStV ist auf Websites nicht anwendbar.

Streitwert: 651,80 €

LG Berlin, Urt. v. 07.09.10, 103 O 80/10 - Kostenlose Vorsorgeuntersuchung

eigenesache Ein Patient, der sich in eine ärztliche Praxis begibt, um dort eine als kostenlos bezeichnete Vorsorgeuntersuchung machen zu lassen, will nicht nur eine unverbindliche Meinung hören, sondern erwartet eine ärztliche Diagnose nach allen Regeln der ärztlichen Kunst. Weil ein Patientenvertrag zustande kommt, ist der Arzt nach § 12 BO verpflichtet, seine Leistungen abzurechnen. Das Angebot einer »kostenlosen Vorsorgeuntersuchung« ist daher auch dann im Sinne von §§ 3, 4 Ziff. 11 UWG unlauter, wenn es von Berufsverbänden im Rahmen einer europaweiten Aufklärungskampagne ausdrücklich unterstützt und gefördert wird.

Streitwert: 20.000 €

KG Berlin, Beschl. v. 03.08.10, 5 W 175/10 - Powerkurs

Der Slogan »Der beste Powerkurs aller Zeiten« für Fremdsprachenfernkurse wird vom aufmerksamen Durchschnittsverbraucher in seiner reklamehaften Übertreibung erkannt und ist deshalb nicht irreführend im Sinne des § 5 UWG.

Streitwert: 50.000 €

 

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