LG Arnsberg, Urt. v. 29.09.2016, I-8 O 94/16 - Lieferzeiten

lg arnsbergDie Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG ist widerlegt, wenn der Antragsteller mit Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs einen Anwalt beauftragt, der den dem Anspruch zu Grunde liegenden Sachverhalt aus der Tätigkeit für einen anderen Mandanten bereits länger als einen Monat erkennt. Wird in einer Produktabbildung neben den verkauften Zubehör auch die im Lieferumfang nicht enthaltene Hauptsache abgebildet, stellt das keine Irreführung des Verbrauchers da. Wirbt ein Händler mit der Aussage: »Lieferzeit: 30 Tage«, ist diese Werbung auch dann nicht irreführend, wenn er am Ende des Bestellvorgangs deutlich macht, dass die Ware im Falle der Zahlungsart »Vorkasse« tatsächlich erst 30 Werktage nach einem fiktiv angenommenen Zeitpunkt des Zahlungseingangs erfolgt. Die Darstellung, der Verbraucher gebe eine »verbindliche Bestellung« auf, ist auch dann nicht irreführend, wenn ihm tatsächlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Die Bestimmung, dass ein Vertragsangebot auch durch unverzüglichen Versand der Ware angenommen werden kann, enthält eine hinreichend bestimmte Frist für die Annahme des Angebots.

eigenesacheStreitwert: 25.000,00 €

LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 21.09.16, 19 O 6816/16 - Gebrauchte Bücher

lg arnsbergWird ein Kaufvertrag über ein Buch gegenüber einem gewerblichen Händler widerrufen und das verkaufte Buch anschließend noch eingeschweißt wieder an ihn zurückgesandt, darf es nur zum gebundenen Ladenpreis wiederverkauft werden, weil es sich nicht um ein »gebrauchtes« Buch im Sinne des § 3 S. 2 BuchPrG handelt.

eigenesacheStreitwert: 25.000,00 €

LG Köln, Beschl. v. 13.09.16, 84 O 152/16 - ODR-Plattform

lg koelnEin Händler im Fernabsatz, der keinen Link auf die ODR-Plattform setzt, handelt wettbewerbswidrig.

eigenesacheStreitwert: 12.000,00 €

LG Arnsberg, Urt. v. 18.08.16, I-8 O 74/16 - Staubschutzhülle

lg arnsbergWird in einer Produktabbildung außer dem verkauften Zubehör auch die Hauptsache mit abgebildet, obwohl diese im Lieferumfang gar nicht enthalten ist, ist das ausnahmsweise dann nicht irreführend, wenn der Verbraucher die Werbung nur wahrnehmen kann, wenn er zuvor notwendiger Weise eine Rubrik »Zubehör« anklicken musste.

eigenesacheStreitwert: 7.500,00 €

AG Düsseldorf, Urt. v. 03.09.15, 57 C 9914/14 - Filesharing

eigenesache In Fällen des Filesharings muss der Rechteinhaber zu dem auf ihn entfallenden Anteil des konkreten Gesamtschadens im Verhältnis zu weiteren an dem Werk Berechtigten machen, wenn es weiter Berechtigte gibt. Aufwendungen für eine unbrauchbare Abmahnung sind nicht zu erstatten. Unbrauchbar ist eine Abmahnung dann, wenn der Abmahnende keine hinreichenden Angaben zu seiner Sachbefugnis, dem konkreten Verletzungsvorwurf oder dem Namen des Verletzers macht.

Streitwert: 955,60 EUR

LG Düsseldorf, Urt. v. 08.07.15, 34 O 37/14 - Geld verdienen

eigenesache Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche nach § 4 Nr. 7 UWG verwirken, wenn der betroffene Mitbewerber in dem Forum, in dem die unzulässigen Äußerungen über ihn verbreitet werden, ankündigt, er werde hiergegen vorgehen, dann aber über einen Zeitraum von mehr als sieben Monaten nichts unternimmt.

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