Tobias H. Strömer / Januar 2000
Als das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Urt. v. 13.02.97, 6 W 5/97 - wirtschaft-online.de) im Februar 1997 entschied, dass wenigstens für Internet-Adressen wie »wirtschaft-online.de«, »versicherungen.de« oder »handwerker.de«, deren Second Level Domain aus freihaltebedürftigen, generischen Begriffen besteht, auch vor Gericht gilt: »Wer zuerst kommt, mahlt zuerst«, atmeten viele Domain-Inhaber erleichtert auf. Andere, die nämlich, denen es nicht vergönnt war, eine dieser seit jeher besonders begehrten Adressen zu ergattern, ärgern sich bis heute darüber, dass ihnen ein Auftritt unter solchen Adressen verwehrt bleibt.