Abschied von schönen Internet-Adressen?

Tobias H. Strömer / Januar 2000

rolltreppeAls das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Urt. v. 13.02.97, 6 W 5/97 - wirtschaft-online.de) im Februar 1997 entschied, dass wenigstens für Internet-Adressen wie »wirtschaft-online.de«, »versicherungen.de« oder »handwerker.de«, deren Second Level Domain aus freihaltebedürftigen, generischen Begriffen besteht, auch vor Gericht gilt: »Wer zuerst kommt, mahlt zuerst«, atmeten viele Domain-Inhaber erleichtert auf. Andere, die nämlich, denen es nicht vergönnt war, eine dieser seit jeher besonders begehrten Adressen zu ergattern, ärgern sich bis heute darüber, dass ihnen ein Auftritt unter solchen Adressen verwehrt bleibt.

Das Aus für beschreibende Domains?

Tobias H. Strömer  / Dezember 1999

Die meisten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Ansprüchen an Internet-Domains sind weit davon entfernt, geklärt zu sein. Der im Internet-Recht tätige Anwalt kennt das Problem, seinen Auftraggebern nur in krassen Fällen klare Hinweise geben zu können, im übrigen aber auf die Erfahrung verweisen zu müssen, dass der Mandant vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist. Auch die Frage, ob denn wenigstens die Nutzung von Domains wie »versicherungen.de« oder »geld.de« erlaubt sei, kann kaum anders beantwortet werden.

Von Sülze und »Codebazillen« - E-Mails und Recht

Tobias H. Strömer / November 1999

Das Vorweisen einer E-Mail-Adresse gehört heute schon zum guten Ton, auf kaum einer Visitenkarte fehlt die Angabe des elektronischen Postfachs des Besitzers und in den Kinos schmachten sich Hollywoodstars neuerdings sogar schon äußerst erfolgreich per Elektropost an. Nachfolgend sollen kurz einige rechtliche Aspekte der Benutzung von E-Mails dargestellt werden.
1. E-Mail-Werbung - Neuigkeiten von der Spam-Front

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