EU-Richtlinie

Änderungen in der WHOIS-Datenbank der DENIC

hochzeitDie NIS-2-Richtlinie, die ein hohes Cybersicherheitsniveau in der EU gewährleisten soll, sollte bis zum 17. Oktober 2024 von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Dies haben bisher nur Belgien und Kroatien fristgerecht geschafft. Artikel 28 der NIS-2 hat erhebliche Auswirkungen auf die Domänennamen-Registrierungsdaten in der WHOIS-Datenbank der DENIC.

Die DENIC hat bekanntgegeben, wie sie auf die neuen gesetzlichen Änderungen reagieren wird, die ab dem zweiten Quartal 2025 in Deutschland gelten sollen. Änderungen betreffen die erfassten Daten bei Domain-Registrierungen sowie die WHOIS-Abfragen. Zukünftig werden vollständige Registrierungsdaten juristischer Personen über WHOIS ausgegeben, während personenbezogene Daten natürlicher Personen weiterhin geschützt bleiben und nur im Einzelfall und bei Nachweis eines berechtigten Interesses zugänglich gemacht werden.

Die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bleiben durch die NIS-2 unberührt, und Domain-Inhaber können ihre bei der DENIC hinterlegten Daten weiterhin über WHOIS abrufen. Bei Nachweis eines berechtigten Interesses wird die DENIC aber die Daten von Domain-Inhabern zum Beispiel an die Inhaber von Namens- und Kennzeichenrechten, Insolvenzverwalter und Anspruchsteller im Besitz eines vollstreckbaren Titels herausgeben. Für diese Gruppen stellt die DENIC spezialisierte Formulare bereit, mit denen eine Inhaberauskunft beantragt werden kann.

25. Kanzleijubiläum

25-jähriges Jubiläum

hochzeitSeit 25 Jahren ist Frau Fiolka jetzt Ihre erste Ansprechpartnerin im Sekretariat. Am 16. November 1998 hat sie sich entschieden, den Rest ihres Lebens mit uns zu verbringen. Also jedenfalls die Zeit zwischen 8 Uhr und 17 Uhr. Alles Gute zum Jubiläum! 

Nette Kolleg:innen

Nette Kolleg:innen

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Da soll noch einer sagen, es gebe keine netten Kolleg:innen... die Firma dankt!

Alte Anwälte

001660 alte anwaelteEin neuer Mandant, selbst Mitte 40, erkundigt sich eingangs des allerersten Gesprächs ganz besorgt danach, wie alt ich denn wohl sei. Auf meine Antwort, ich sei 57, gibt er zu verstehen, das ginge ja noch. Er sei sich nur nicht sicher gewesen, ob ich denn etwas vom Internet verstehe. Mit alten Anwälten habe er da schlechte Erfahrungen gemacht.

Ein paar Tage später eröffnet er ein anderes Gespräch mit der Frage, wie lange ich denn schon eine eigene Kanzlei führe, er bitte aber um eine ehrliche Antwort. Der Sinn der Frage und ihr Hintergrund verschließt sich mir bis heute. Es scheint fast so, als mache der eine oder andere Mandant die Erfahrung, dass Anwälte sich entweder jünger ausgeben, als sie sind, oder auf ihrer Website lügen. Wieso: oder?

Neue Mitarbeiterin an Bord

Unser schlootsSekretariat wird seit dem 1. Oktober 2016 durch Frau Angela Hacks verstärkt. Wir bilden Frau Hacks zur Rechtsanwaltsfachangestellten aus. Sie freut sich bereits jetzt darauf, uns und unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Herzlich willkommen im Team!

 

 

Wir suchen ... engagierte Rechtsreferendare / Rechtsreferendarinnen

schönfelderSie möchten nach Ihrem 2. Staatsexamen als Rechtsanwalt arbeiten? Wir bieten Ihnen die Chance, sich intensiv in die Arbeitsabläufe einer Kanzlei einzuarbeiten. Lernen Sie in einem engagierten Team, worauf es ankommt, wenn Sie in einem interessanten und lukrativen Beruf Erfolg haben möchten.

 

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