Wer vor Gericht streitet, bekommt ein Urteil, keine Gerechtigkeit. Wenn er Glück hat. Sonst erwischt er vielleicht einen Vergleich. Richter treffen ihre Entscheidungen zwar nicht willkürlich, müssen aber trotzdem manchmal persönliche Wertungen treffen, die nicht immer mit dem Gerechtigkeitsgefühl aller billig und gerecht Denkenden - und vor allem der Parteien des Rechtsstreits - deckungsgleich sind. Für Anwälte ist das eine banale Erkenntnis. Den Mandanten erstaunt das trotzdem immer wieder.
Unsere heiße Weihnachtsfeier 2009 haben wir ausgerechnet in der kältesten Nacht des Jahres bei Kerzenlicht und Cocktails in den eigenen Räumen genossen. Einige wenige, sonst wohl eher flüchtige Impressionen von einer karibischen Nacht haben wir für die Ewigkeit und unsere Kanzleichronik festgehalten. Und für die geneigte Leserschar natürlich.... Wir freuen uns auf das Neue Jahr 2010!
Herrn Rechtsanwalt Franz wurde im Oktober 2009 aufgrund der nachgewiesenen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu führen. Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz sind vor allem im Marken-, Patent-, Wettbewerbs- und Urheberrecht tätig. Ihre Kenntnisse müssen Fachanwälte durch mindestens 120 Stunden theoretische Ausbildung und drei Klausuren unter Beweis stellen und anschließend durch laufende Fortbildung nachweisen. Wir gratulieren!
Herrn Rechtsanwalt Strömer wurde am 21. November 2008 die Befugnis verliehen, mit dem Zertifikat »Qualität durch Fortbildung« der Bundesrechtsanwaltskammer auf sich aufmerksam zu machen. Die Befugnis wird verliehen, wenn der Rechtsanwalt regelmäßige Fortbildung im materiellen Recht, im Berufsrecht einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht, im Verfahrens- oder Prozessrecht und in Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung nachweist. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Vergabe des Zertifikats finden Sie bei Interesse auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.
Am 16. November 1998 hat Frau Gruber ihren aufopferungsvollen Dienst als Rechtsanwaltsfachangestellte angetreten. Heute - fast 10 Jahre später - gehört sie zum harten Kern der Kanzlei. Als Chefsekretärin ist sie die Einzige, die den totalen Überblick darüber hat, wo was wann stattfindet, und erinnert uns daran, dass der »neue Mandant« am Telefon schon vor Jahren unsere Leistungen in Anspruch genommen hat und deshalb ein alter Bekannter ist. Wir feiern den Jahrestag mit einem zünftigen Kanzleibrunch. Wie gut, dass der Jahrestag auf einen Sonntag fällt... Ad multos annos!
In unserer neuen Rubrik »Ihr Recht im Internet« informieren wir Sie über die Grundzüge des Marken-, Wettbewerbs-, Urheber- und Persönlichkeitsrechts. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Aspekte dieser Rechtsgebiete vor, soweit sie für Rechtsverletzungen im Internet von praktischem Belang sind. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Rechte in Deutschland durchsetzen können.