Fein! Jetzt sind wir sogar in der leichten Literatur vertreten ;-) Für ihren brandneuen Krimi »Novemberasche« hat die Autorin ein Statement zum Cybermobbing erbeten. Da konnten wir nicht nein sagen. Das Buch haben wir noch nicht gelesen. Nehmen wir uns aber fürs Wochenende ganz fest vor!
Herrn Rechtsanwalt Grootz wurde am 6. Oktober 2010 aufgrund der nachgewiesenen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu führen. Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz sind vor allem im Marken-, Patent-, Wettbewerbs- und Urheberrecht tätig. Ihre Kenntnisse müssen Fachanwälte durch mindestens 120 Stunden theoretische Ausbildung und drei Klausuren unter Beweis stellen und anschließend durch laufende Fortbildung nachweisen. Wir gratulieren!
Bitte wundern Sie sich nicht, wenn Sie uns am Samstagnachmittag in der Kanzlei nicht erreichen. Wir sind gemeinsam nach Ratingen ausgeflogen, um unsere Gruberin zu verheiraten. Wir wünschen den beiden von Herzen alles Gute für den gemeinsamen Lebensweg!
Am 14. Juni 2010 hat Frau Baumann ihre Prüfung zur Rechtsanwaltsfachangestellten tadellos bestanden. Wir gratulieren ihr an dieser Stelle ganz herzlich und wünschen ihr für ihre berufliche und persönliche Zukunft alles Gute!
Tobias H. Strömer / Februar 2010
In der Nacht auf den 22. Februar 2010 hat Kollege Günter Freiherr von Gravenreuth seinem Leben selbst ein Ende gesetzt. Ich bin persönlich erschüttert und trauere aufrichtig um einen Menschen, den ich persönlich leider nur flüchtig kennen gelernt habe. Als Urgestein des Computer- und Internetrechts wird er mir trotz oder gerade wegen zahlreicher beruflicher Reibereien in angenehmer und denkwürdiger Erinnerung bleiben.
Wer vor Gericht streitet, bekommt ein Urteil, keine Gerechtigkeit. Wenn er Glück hat. Sonst erwischt er vielleicht einen Vergleich. Richter treffen ihre Entscheidungen zwar nicht willkürlich, müssen aber trotzdem manchmal persönliche Wertungen treffen, die nicht immer mit dem Gerechtigkeitsgefühl aller billig und gerecht Denkenden - und vor allem der Parteien des Rechtsstreits - deckungsgleich sind. Für Anwälte ist das eine banale Erkenntnis. Den Mandanten erstaunt das trotzdem immer wieder.