Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

franzSeit dem 17. Oktober 2008 nimmt Herr Rechtsanwalt Franz an einem Lehrgang zum Erwerb der theoretischen Kenntnisse zum Erwerb des Titels »Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz« teil. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs in Köln - voraussichtlich im Frühjahr 2009 - hat er nicht nur Vieles gelernt. Er kann nach Nachweis der nötigen Fälle, die er in diesem Rechtsgebiet bearbeitet haben muss, die Zulassung als Fachanwalt beantragen. Wir wünschen ihm für den Lehrgang viel Glück!

Umzug der Kanzlei

umzugEs ist vollbracht! Wir sind zum 1. Juli 2008 zwei Häuser weiter in neue Kanzleiräume eingezogen. Sie erreichen uns jetzt in Düsseldorf in der Duisburger Straße 9. Auf fast 400 Quadratmetern haben wir in einem Loft in umittelbarer Nähe Raum für die geplante Expansion gefunden. Außer der Postadresse hat sich nichts geändert. Sie erreichen uns selbstverständlich auch in Zukunft unter den bekannten Telefon- und Telefaxnummern und unter unseren E-Mail-Adressen. Kommen Sie uns gerne besuchen. Wir sind auf - und für - Sie eingerichtet!

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Urkunde FachanwaltHerrn Rechtsanwalt Strömer wurde im April 2008 aufgrund der nachgewiesenen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu führen. Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz sind vor allem im Marken-, Patent-, Wettbewerbs- und Urheberrecht tätig. Ihre Kenntnisse müssen Fachanwälte durch mindestens 120 Stunden theoretische Ausbildung und drei Klausuren unter Beweis stellen und anschließend durch laufende Fortbildung nachweisen.

Aus unserem Angebot

000045 aus unserem angebotSie möchten Ihre Wunschmarke, Ihren Werbeslogan oder Ihr Logo als Marke schützen? Wir melden die Marke gerne für Sie an. Wir begleiten Sie von der Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke. Unser Pauschalhonorar für die Anmeldung bis zur Eintragung oder einer etwaigen Ablehnung der Eintragung (auch das kommt leider vor): Deutsche Marken: 446,25 € (375,00 € zzgl. MwSt.), Unionsmarken: 892,50 € (750,00 € zzgl. MwSt.).

Landgericht Düsseldorf

Landgericht Düsseldorf zum fliegenden Gerichtsstand

lg duesseldorf

Wenn ein Mitbewerber einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften im Internet unterbinden wollte, konnte er sich bisher aussuchen, vor welchem Gericht er Hilfe sucht. Das liegt daran, dass Verstöße im Internet bundesweit abrufbar sind, sodass überall der Gerichtsstand des Tatorts gegeben war. Seit einer Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Anfang Dezember 2020 ist dieser »fliegende Gerichtsstand« in manchen Fällen abgeschafft, nämlich bei »Rechtsstreitigkeiten wegen Zuwiderhandlungen im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien«, § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 UWG. Wenn ein Unternehmer (nur) im Internet gegen geltendes Recht verstößt, muss er jetzt bei dem Landgericht an seinem Geschäftssitz verklagt werden. Auf diese Weise soll missbräuchlichen Abmahnungen vorgebeugt werden. In der Vergangenheit war es nämlich häufig so, dass Rechtsverstöße nach einer Abmahnung vor einem Gericht verfolgt wurden, das weit vom Geschäftssitz des Verletzerrs entfernt lag. Oder eben bei einem Gericht, das die Rechtsauffassung des Abmahnenden erfahrungsgemäß teilte.

Die 8. Kammer für Handelssachen beim Landgericht Düsseldorf sah das im Januar 2021 anders (LG Düsseldorf, Beschl. v. 15.01.21, 38 O 3/21). Die Vorschrift soll entgegen ihrem Wortlaut nur für Verstöße gelten, die ausschließlich im Internet begangen werden können wie etwa eine fehlende Anbieterkennzeichnung. Obwohl das Oberlandesgericht Düsseldorf anderer Ansicht ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.02.21, I-20 W 11/21), hält die Kammer an ihrer Ansicht auch in einem neuen Beschluss aus dem März 2021 fest (LG Düsseldorf, Beschl. v. 26.02.21, 38 O 19/21). Es bleibt also spannend.

 

 

Corona-Überbrückungshilfe

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie stark einschränken mussten und dadurch einen Umsatzrückgang von mindestens 60 % erlitten haben, können über die Corona-Soforthilfe hinaus für die Monate Juni bis August 2020 weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, damit Deutschland schnell und mit voller Kraft aus der Krise kommt.

Leider können Betroffene den für den Zuschuss erforderlichen Antrag nicht selbst stellen. Sie benötigen dazu zwingend Unterstützung durch einen rechtsanwalt, einen Steuerberater, einen Wirtschaftsprüfer older eine veridigte Buchprüfer.

Wir helfen Ihnen gerne. Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist am 30. September 2020 abläuft! 

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Strömer
Duisburger Straße 9
40477 Düsseldorf

Telefon:   +49 211 164581-00
Telefax:   +49 211 164581-01
E-Mail:    anwalt@stroemer.de