LG Berlin: Unerlaubte Rechtsberatung in Internet-Foren

lg berlinDas Landgericht Berlin hat auf Betreiben einer Rechtsanwaltskanzlei gegen den Betreiber eines Forums im April 2013 eine einstweilige Verfügung erlassen, die ihm untersagt, Beiträge zu veröffentlichen, in denen rechtlich beraten wird. Tatsächlich gibt es solche unentgeltlichen Hilfestellungen schon, seitdem es das Internet gibt. Auch in Mailboxnetzen haben User Ende der 1980er Jahre bereits Rechtsfragen gestellt, die dann von anderen Nutzern mehr oder minder kompetent beantwortet wurden.

Haftet Google für Persönlichkeitsrechtsverletzungen?

snippetWenn böse Zungen im Internet unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellen und Schmähkritik verbreiten, ist das schlimm genug. Viel schlimmer für den Betroffenen ist es aber, dass solche Beiträge gefunden werden, weil sie bei der bloßen Eingabe seines Namens des Betroffenen bei Google an prominenter Stelle angezeigt werden. Regelmäßig kann der Autor des Beitrags nicht ermittelt werden, weil er anonym auftritt. Auch eine Inanspruchnahme des Betreibers der Seite, auf der die unzulässigen Inhalte veröffentlicht werden, scheitert oft, weil der im außereuropäischen Ausland sitzt. Es liegt daher nahe, den Suchmaschinenbetreiber in die Pflicht zu nehmen.

Abmahnung DGVO GmbH & Co. KG / Reimertshofer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft

abmahnungDie DGVO Deutsche Gesellschaft für Versicherungsoptimierung mbH & Co. KG, München, lässt durch die Reimertshofer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft abmahnen. Betroffen sind Unternehmer, die angeblich E-Mail-Werbung verschicken, ohne zuvor das Einverständnis des Empfängers eingeholt zu haben. Ob die Abmahnung berechtigt ist, lässst sich natürlich nur im Rahmen der Analyse des betroffenen Einzelfalls beurteilen. Grundsätzlich verstößt der Versand unerwünschter Werbe-E-Mails allerdings tatsächlich gegen §§ 823 Abs. 1 BGB, 7 UWG.

Abmahnung wegen Aztekenöfen

ofenDie gusto products & services GmbH mahnt derzeit Anbieter so genannter Aztekenöfen ab. Der Hintergrund: Die Gesellschaft ist Inhaberin der deutschen Wortmarke Azteken, die unter anderem für Öfen eingetragen ist. Aber kann die Markeninhaberin deshalb auch die Verwendung des Begriffs Aztekenöfen untersagen? Wir meinen, sie kann das nicht, und haben deshalb von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abgeraten.

LG Hamburg: Buchhändler haften doch

Nach wie vor beschäftigt die Frage, wann ein Online-Buchhändler für rechtswidrige Inhalte der von ihm verkauften Bücher und Tonträger haftet, die Gerichte. Das Problem: Gerade wer im Internet eine Vielzahl fremder Waren lediglich verkauft, kann unmöglich prüfen, ob der Hersteller bei der Produktion der Artikel fremde Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verletzt. Das gilt natürlich auch und in besonderer Weise für Buchhändler, die die Inhalte der von ihnen angebotenen Werke ja normaler Weise gar nicht kennen. Woher soll der Buchhändler wissen, ob auf Seite 548 eines von ihm angebotenen Werks urheberrechtsverletzende Inhalte wiedergegeben werden?

Eine Abmahnung ist doch kein Weltuntergang

weltuntergangEin Gastronom aus Mönchengladbach wurde zum Jahreswechsel abgemahnt, weil er eine »Weltuntergang 2012 Die Überlebenden Party« angeboten hat. Ähnlich erging es offenbar anderen Gastronomen bundesweit. Der Abmahnende beruft sich auf die zu seinen Gunsten seit dem März 2012 eingetragene deutsche Wortmarke »Weltuntergang«, die er durch die Ankündigung und Veranstaltung der Party am Niederrhein verletzt sieht. Wir lesen seitdem überall im Netz von ungeheuerlichen Zuständen beim Deutschen Patent- und Markenamt, das durch die Patentierung dem Wahnsinn auch noch Vorschub leiste.

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