Bundesgerichtshof

BGH, Urt. v. 20.11.20, RiZ R 4/20 - Rüge eines Richters wegen politischer Meinungsäußerung in Urteil

entscheidungen

Urteile von Richtern sind grundsätzlich dienstrechtlich überprüfbar. Nicht überprüfbar sind jedoch Formulierungen, die die Entscheidung des Richters tragend begründen. Diese fallen unter die vom Grundgesetz geschützte richterliche Unabhängigkeit. Äußert ein Richter in dem geprüften Urteil eine für die Entscheidungsfindung grundsätzlich irrelevante politische Meinung, so rechtfertigt das eine dienstrechtliche Rüge, wenn die Meinungsäußerung geeignet ist, das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz zu beeinträchtigen. Der Richter verlässt den Kernbereich der richterlichen Tätigkeit, wenn er ein Urteil gleichsam zur Verbreitung seiner politischen Auffassung zweckentfremdet.

Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.11.20, RiZ R 4/20

Amtsgericht Düsseldorf

AG Düsseldorf, Beschl. v. 30.07.20, 46 C 414/19 - Streitwert E-Mail-Werbung

entscheidungen

Wehrt sich ein Rechtsanwalt gegen eine unerwünschte Werbe-E-Mail, ist sein Unterlassungsinteresse mit 1.500,00 € zu bewerten.

Streitwert: 1.500,00 €.

Wir waren an dem Verfahren als Prozessbevollmächtigte des Klägers beteiligt. 

Amtsgericht Düsseldorf
Beschluss vom 30. Juli 2020, 46 C 414/19

Landgericht Kassel

LG Kassel, Urt. v. 15.06.20, 10 O 703/20 - jameda-Warnhinweis

entscheidungen

Der Betreiber einer Bewertungsplattform (hier: jameda) verstößt gegen vertragliche Nebenpflichten, wenn er bei einer positiven Bewertung eines Kunden einen Warnhinweis auf eine mögliche Manipulation der Bewertung anbringt. Er kann die Möglichkeit, solche Warnungen auszusprechen, allerdings vertraglich vereinbaren.

Landgericht Kassel
Urteil vom 15. Juni 2020, 10/O 703/20

Landgericht Frankfurt am Main

LG Frankfurt a.M., Urt. v. 09.06.20, 2-03 O 167/20 - jameda-Warnhinweis

entscheidungen

Der Betreiber einer Bewertungsplattform (hier: jameda) verstößt nicht gegen vertragliche Nebenpflichten, wenn er bei einer positiven Bewertung eines Kunden einen Warnhinweis auf eine mögliche Manipulation der Bewertung anbringt. Im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung überwiegt das Interesse des Plattformbetreibers auf Bereitstellung von authentischen Ärzte-Bewertungen (Art. 5 Abs. 1 1 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG).

Landgericht Hamburg

LG Hamburg, Urt. v. 13.02.20, 312 O 372/18 - Selbstvertretung

entscheidungen

Erzeugt Facebook zu Unternehmen (hier: einer Anwaltskanzlei) automatisch Einträge, stellt das einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Betroffenen dar. Bei Art. 6 DSGVO handelt es sich um ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB. Vertritt sich ein Anwalt in einer solchen Situation bei der Geltendmachung von Unterlassunsgansprüchen selbst, kann er die Erstattung von Anwaltshonoraren für die Abmahntätigkeit nicht erfolgreich verlangen. 

Landgericht Hamburg
Urteil vom 13. Februar 2020, 312 O 372/18

BVerfG, Beschl. v. 06.11.19, 1 BvR 276/17 - Löschung von Suchergebnissen (Recht auf Vergessen II)

bundesadler

Soweit Betroffene von einem Suchmaschinenbetreiber verlangen, den Nachweis und die Verlinkung bestimmter Inhalte im Netz zu unterlassen, sind in die danach gebotene Abwägung neben den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im Rahmen der unternehmerischen Freiheit der Suchmaschinenbetreiber die Grundrechte der jeweiligen Inhalteanbieter sowie die Informationsinteressen der Internetnutzer einzustellen. Soweit das Verbot eines Suchnachweises in Ansehung des konkreten Inhalts der Veröffentlichung ergeht und dem Inhalteanbieter damit ein wichtiges Medium zu dessen Verbreitung entzieht, das ihm anderweitig zur Verfügung stünde, liegt hierin eine Einschränkung seiner Meinungsfreiheit.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

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