LG Krefeld, Urt. v. 15.09.04, 11 O 85/04 – Jugendschutz mit PersoCheck.

Wer pornographische Schriften im Internet anbietet, muss zwar keinen hundertprozentigen Schutz vor dem Zugriff durch Jugendliche gewährleisten, der Zugang muss aber durch die Errichtung eines regelmäßig wirksamen Hindernisses deutlich erschwert werden. Eine solche deutliche Erschwerung kann nicht erreicht werden durch den Einsatz eines AVS, das lediglich die Eingabe einer Personal oder Passausweisnummer mit Postleitzahl des Ausstellungsorts erfordert. Auch die zusätzliche Abfrage einer E-Mail-Adresse, einer Postanschrift, eines Bankkontos oder ein Hinweis auf AGB reicht nicht aus. Ein Mitbewerber, der ein unzureichendes AVS einsetzt, handelt auch dann unlauter, wenn in Rechtsgutachten die Unbedenklichkeit bescheinigt wird.

LG Krefeld, Urt. v. 15.09.04, 11 O 85/04 – Jugendschutz mit PersoCheck

Wer pornographische Schriften im Internet anbietet, muss zwar keinen hundertprozentigen Schutz vor dem Zugriff durch Jugendliche gewährleisten, der Zugang muss aber durch die Errichtung eines regelmäßig wirksamen Hindernisses deutlich erschwert werden. Eine solche deutliche Erschwerung kann nicht erreicht werden durch den Einsatz eines AVS, das lediglich die Eingabe einer Personal oder Passausweisnummer mit Postleitzahl des Ausstellungsorts erfordert. Auch die zusätzliche Abfrage einer E-Mail-Adresse, einer Postanschrift, eines Bankkontos oder ein Hinweis auf AGB reicht nicht aus. Ein Mitbewerber, der ein unzureichendes AVS einsetzt, handelt auch dann unlauter, wenn in Rechtsgutachten die Unbedenklichkeit bescheinigt wird.

OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 08.07.04, 6 U 59/04 – Berliner Anwaltsspiegel

Eine telefonische Werbung gegenüber Freiberuflern ist nur dann zulässig, wenn ein sachliches Interesse des Angerufenen an einer Kontaktaufnahme gerade per Telefon besteht.

Fundstelle: NJW 2004, 2984

OLG Hamburg, Urt. v. 16.06.04, 5 U 162/03 - tipp.ag

Die Top Level Domain .ag darf nur von Aktiengesellschaften registriert und verwendet werden, weil der Rechtsverkehr unter einer solchen Domain die Internet-Präsenz einer Aktiengesellschaft erwartet.

OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 02.06.04, 6 W 79/04 - Zigarrenversteigerung

Ein Internet-Anbieter, der im Firmenspiegel einer Industrie- und Handelskammer als Kleingewerbetreibender eingetragen ist und die im Internet angebotene Ware mit einer Werbebeschreibung versieht, die einen professionellen Eindruck vermittelt, handelt im geschäftlichen Verkehr. Dann gilt auch dann, wenn das Angebot einen Gegenstand betrifft, der dem Anbieter nachweislich zu Weihnachten geschenkt wurde

Streitwert: 8.000 €

LG Essen, Urt. v. 26.05.04, 44 O 166/03 – Metatag-Kompendium.

Die Verwendung von Begriffen im Metatag Keywords einer Internetseite ist zulässig, wenn die Suchworte im weitesteten Sinne noch in einem Zusammenhang mit dem Leistungsangebot des Anbieters stehen. Die Grenze zur Unlauterkeit ist aber überschritten, wenn viele hundert lexikonartig aneinander gereihte Begriffe aufgeführt werden. Für Dritte geschützte Kennzeichen dürfen in Metatags aber dann verwendet werden, wenn diese auch im sichtbaren Teil der Seite auftauchen, weil sie Bestandteil von Werbe- oder Informations-Links sind.

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