Auch eine Unterlassungserklärung mit unbezifferter Vertragsstrafe stellt ein wirksames Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrags dar. Die Vertragsstrafe ist dann nach § 315 Abs. 1 BGB in das Ermessen der Unterlassungsgläubigerin gestellt.
Wer Erstattung der Anwaltshonorare aus Geschäftsführung ohne Auftrag verlangt, muss nicht beweisen, dass ihm Honorare in der eingeklagten Höhe überhaupt in Rechnung gestellt wurden.
Ist das Interesse der Letztverbraucher an den auf einen gewerblichen Bedarf zugeschnittenen Produkten eher gering, ist ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung mit einem Gegenstandswert von lediglich 25.000,00 € zu bewerten.
Eine Anbieterkennzeichnung entspricht dann nicht den Anforderungen des § 6 TDG, wenn der Internet-Nutzer die vorgeschriebenen Angaben nur dann findet, wenn er im Navigationsmenü auf die Rubrik »Unternehmen« und dann im Untermenü auf »Zahlen & Fakten« klicken muss. Die Verpflichtung zur Anbieterkennzeichnung besteht aber nur für solche Seiten, die eine unmittelbare Bestellmöglichkeit eröffnen.
Die Verpflichtung, eine Widerrufsbelehrung nach § 312 d BGB zum Abruf bereit zu halten, besteht dann nicht, wenn auf der Website neben nach Kundenspezifikation angefertigten Waren (hier: Leiterplatten) nur eine Nebenleistung zu solchen Waren (hier: elektronische Funktionskontrolle) angeboten werden.
§ 4 TDDSG, der den Anbieter zur Information über den Umfang der Speicherung personenbezogener Daten verpflichtet, ist eine wettbewerbsneutrale Ordnungsvorschrift. Eine planmäßige Verletzung der Vorschrift begründet aber einen relevanten Wettbewerbsvorsprung.
Wer mit Komplettpreisen wirbt, hat auch auf die anfallenden Versandkosten hinzuweisen. Ein späterer Hinweis auf Versandkosten im Zuge eines Schriftverkehrs mit dem Kunden, reicht hierzu nicht aus.
Die Werbung mit dem Slogan »SMD-Schablonen für 56,00 €« in einem Pop-Up-Fenster ist auch dann nicht gemäß § 3 UWG irreführend, wenn das beworbene Produkt tatsächlich nur unter bestimmten Konditionen zu dem Preis, im Übrigen aber zu einem wesentlich höheren Preis angeboten wird, wenn hierauf auf einer anderen Website hingewiesen wird, die durch das Anklicken eines Button »Weiter« im Pop-Up-Fenster erreichbar ist.
Der Inhaber einer für ein bestimmtes Produktionsverfahren von Waren geschützten Marke (hier: PCB-Pool) darf das Zeichen ® auch für das angefertigte Produkt selbst (hier: Leiterplatten) verwenden.
Wer in Deutschland das Symbol TM verwendet, handelt damit nicht irreführend im Sinne von § 3 UWG. Internet-Nutzer sehen in dem Zusatz nur eine bei Internet-Auftritten häufige dekorative Gestaltung ohne jeglichen Inhaltswert, durch welche die Internet-Präsentation optisch aufgewertet werden soll. Internet-Nutzer mit Spezialkenntnissen wissen, dass die Bezeichnung TM keine patentrechtliche Kennzeichnung ist und daher keine Qualitätsrückschlüsse zulässt.