Das Erfordernis, dass dem Verbraucher die Informationen über das Widerrufsrecht »klar und verständlich zur Verfügung zu steilen sind«, bedeutet, dass sich die Informationen entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu dem angebotenen Produkt befinden muss (also auf der Artikelseite selbst), weil es um eine produktbezogene bzw. käuferbezogene Information geht, oder der Nutzer jedenfalls in unmittelbarer räumlicher Nähe zu dem Angebot unzweideutig zu den Informationen über das Bestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und die Rechtsfolgen des Widerrufs hingeführt wird. Im Hinblick auf die Besonderheiten des Mediums Internet ist es dabei ausreichend, wenn der Verbraucher über einen Link zu der Widerrufsbelehrung gelangt, sofern der Link ausdrücklich das Widerrufsrecht thematisch zum Gegenstand hat und so darauf hinweist, dass die verlinkte Seite Informationen gerade zu dieser Thematik zur Verfügung stellt, mit der weiteren Folge, dass der dem Produktangebot räumlich zugeordnete Link mit entsprechender thematischer Vorgabe den Verbraucher unmittelbar und direkt zu den Informationen über das Widerrufsrecht führt, die ihm der Unternehmer nach § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB InfoV zur Verfügung zu stellen hat.