Regelungen des nationalen Rechts, die die Möglichkeit für Kapitalgesellschaften, auf dem Markt eines anderen Mitgliedstaats eine Konzession zur Durchführung von Sportwetten zu erhalten, praktisch ausschließen, stellen eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit auch dann dar, wenn diese Beschränkung unterschiedslos allen Kapitalgesellschaften mit Sitz in dem betreffenden oder in einem anderen Mitgliedstaat auferlegt sind.