Wettbewerbswidrig handelt, wer die Tatsache ausnutzt, dass in einer Suchmaschine bei der Suche nach einer bestimmten Firma im Suchergebnis auch die eigene Website im Suchergebnis ausgewiesen wird, obwohl diese nicht mit dem gesuchten Unternehmen identisch war. Das gilt auch dann, wenn der Betroffene seine Seite nicht selbst bei der Suchmaschine unter diesem Stichwort hat registrieren lassen.