BGH, Urt. v. 05.02.98, I ZR 221/95 - Vergleichende Werbung

Eine vergleichende Werbung ist nur zulässig, wenn sie die Waren der betroffenen Mitbewerber nicht herabsetzt. Die Grenze zur Unlauterkeit nach § 1 UWG ist überschritten, wenn das Konkurrenzangebot im Vergleich mit dem eigenen Angebot als minderwertig herausgestellt wird.

LG Traunstein, Beschl. v. 18.12.97, 2 HKO 3755/97 – E-Mail-Werbung II

eigenesache Wettbewerbswidrig handelt, wer Werbung per E-Mail an Privatleute verschickt, ohne zuvor von diesen dazu aufgefordert worden zu sein. Prozesskostenhilfe für den Widerspruch gegen eine entsprechende einstweilige Verfügung wird deshalb versagt.

Streitwert: 50.000 €

LG Traunstein, Beschl. v 14.10.97 - E-Mail-Werbung I

Wettbewerbswidrig handelt, wer Werbung per E-Mail an Privatleute verschickt, ohne zuvor von diesen dazu aufgefordert worden zu sein.

Streitwert: 50.000 €

LG Hamburg, Beschl. v. 13.10.97, 315 O 632/97 - d-kfz.de

Die Verwendung des Zeichens »D-Kfz«, insbesondere als Internet-Domain »d-kfz. de«, ist wettbewerbswidrig.

Streitwert: 200.000 DM

LG Frankfurt//Main, Beschl. v. 22.09.97, 3-12 0 173/97 - »Why is afraid of ...?«

Wer einen Link auf die Website eines verbundenen Unternehmens setzt, auf der sich wettbewerbsrechtlich unzulässige Aussagen, haftet dafür nach deutschem Recht auf Unterlassung

Streitwert: 125.000 €

LG Mannheim, Urt. v. 01.08.97, 7 O 291/97 - ARWIS

eigenesache Wettbewerbswidrig handelt, wer die Tatsache ausnutzt, dass in einer Suchmaschine bei der Suche nach einer bestimmten Firma im Suchergebnis auch die eigene Website im Suchergebnis ausgewiesen wird, obwohl diese nicht mit dem gesuchten Unternehmen identisch war. Das gilt auch dann, wenn der Betroffene seine Seite nicht selbst bei der Suchmaschine unter diesem Stichwort hat registrieren lassen.

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