LG Hamburg, Urt. v. 13.10.00, 416 O 209/00 - letsbuyit.com

Das System von »letsbuyit.com« (sog. »Powershopping« durch das Versprechen von Mengenrabatten) verstößt gegen die §§ 1 Abs.1, 12 RabattG, da die angekündigten Mengenrabatte nicht dem in § 7 RabattG geregelten Fall des Mengenrabattes entsprechen. Das System verstößt ferner gegen § 1 UWG unter dem Aspekt des übertriebenen Anlockens, der Störung des Leistungswettbewerbs durch aleatorische Reize und verbotenen Laienwerbung. Unzulässig ist eine werbliche Ausgestaltung dann, wenn sie nicht in erster Linie darauf abzielt, die Aufmerksamkeit des Verbrauchers auf das Warenangebot hinzulenken, sondern primär darauf gerichtet ist, die Spiellust und das Streben des Verbrauchers nach Gewinn auszunutzen.

Fundstelle: MMR 2001, 41

Streitwert: 510.000 DM

LG Köln, Urt. v. 10.10.00, 33 O 180/00 - Powershopping II

Powershopping kann unter bestimmten Umständen als übertriebenes Anlocken unlauter gem. § UWG 1 sein.

Fundstelle: MMR 2001, 54

Instanzen: LG Köln, Urt. v. 10.10.00, 33 O 180/00; OLG Köln, Urt. v. 01.06.01, 6 U 204/00

Streitwert: 100.315,65 DM (50.157,83 €)

LG Köln, Urt. v. 10.10.00, 33 O 286/00 - zwangsversteigerungen.de

Die Verwendung von »Branchenbuch-Domains« im Wettbewerb ohne unterscheidungskräftige Zusätze verstößt gegen § 1 UWG.

Fundstelle: MMR 2001, 55

OLG Braunschweig, Urt. v. 20.07.00, 2 U 26/00 - stahlguss.de

Eine Kanalisierung von Kundenströmen durch Registrierung rein beschreibender Domainnamen ist für sich allein nicht wettbewerbswidrig, sondern hinzunehmen. Wettbewerbswidrig ist die Kanalisierung erst dann, wenn den Mitbewerbern eine Mitnutzung verweigert wird und der Suchende durch die Gestaltung des Angebots davon abgehalten wird, weitere Informationen bei Mitbewerbern einzuholen.

LG Hamburg, Urt. v. 30.06.00, 416 O 91/00 - lastminute.com

Der Gebrauch der Domain »lastminute.com« ist kein wettbewerbswidriges Abfangen von Kunden, da die Situation des Internet-Surfers nicht mit der psychologischen Zwangssituation vor Ladengeschäften vergleichbar ist. Die Entscheidung des OLG Hamburg zu »mitwohnzentrale.de« steht dem nicht entgegen, da die Verwendung einer Gattungs-Domain im vorliegenden Fall nicht den Eindruck erweckt, es handele sich um ein Portal für ein bestimmtes Angebot.

LG München I, Urt. v. 04.04.00, 7 O 115/00 - Softwareregistrierung

Die Notwendigkeit der Registrierung einer gekauften Software nach 25maliger Nutzung verstößt jedenfalls dann gegen §§ 1, 3 UWG, wenn der Käufer auf diese Nutzungsbeschränkung nicht hingewiesen worden ist.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Strömer
Duisburger Straße 9
40477 Düsseldorf

Telefon:   +49 211 164581-00
Telefax:   +49 211 164581-01
E-Mail:    anwalt@stroemer.de