OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.12.11, I-20 U 171/11 - Anleser II

eigenesache Wer Pressemitteilungen in denen der Hersteller das eigene Produkt werblich herausstellt, in sein redaktionell gestaltetes Angebot mit Links einbindet, muss schon wegen § 6 Abs. 1. Ziff. 1 TMG bei dem Link auf den Anzeigencharakter des Textes hinweisen. Das gilt insbesondere, wenn der Verlinkende vom Herausgeber der Pressemitteilung keinerlei Zahlungen erhält, sondern die Pressemitteilung lediglich als »Lockmittel« verwendet, um Leser auf seine anzeigenfinanzierten Seiten zu locken.

Streitwert: 15.000,00 €.
Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 24.08.11, 12 O 329/11; OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.12.11, I-20 U 171/11

KG Berlin, Urt. v. 09.12.11, 5 U 166/10 - Virtueller Terminkalender

eigenesache Der Anbieter eines virtuellen Terminkalenders, in dem Dritte eintragungen vornehmen können, ist nicht verpflichtet den Kalender ohne konkreten Anlass auf unzulässige Einträge hin zu überprüfen.

 

 

LG Düsseldorf, Urt. v. 24.08.11, 12 O 329/11 - Anleser

eigenesache Wer Pressemitteilungen veröffentlicht, in denen der Hersteller ein bestimmtes Produkt werbend hervorhebt, muss bereits in den Anlesern, die zu den Mitteilungen verlinken, klar erkennbar, und zwar mit den Worten »Anzeige« oder »Werbung« auf den werbenden Charakter hinweisen. Das gilt auch dann, wenn ein Entgelt vom Herausgeber der Pressemitteilung nicht gezahlt wird.

AG Bergisch Gladbach, Urt. v. 27.06.11, 63 C 86/11 - E-Mailwerbung

eigenesache Unverlangt zugesandte E-Mailwerbung stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Der Empfänger hat einen Unterlassungsanspruch nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB. Ein Regelstreitwert existiert in solchen Fällen nicht. Legt der Empfänger keine besondere Beeinträchtigung dar, ist ein angemessener Gegenstandswert von 500 € anzusetzen.

KG Berlin, Beschl. v. 29.04.11, 5 W 88/11 - Gefällt-mir-Button

Der Betrieb einer Website mit einem »Gefällt-mir-Button« für Facebook ohne eine hinreichende Datenschutzerklärung ist wettbewerbsrechtlich nicht relevant.

Instanzen: LG Berlin, Beschl. v. 14.03.11, 91 O 25/11; KG Berlin, Beschl. v. 29.04.11, 5 W 88/11.

Streitwert: 10.000 €

 

LG Berlin, Beschl. v. 14.03.11, 91 O 25/11 - Gefällt-mir-Button

Die Vorschriften zum Datenschutz wie auch § 13 TMG dienen, anders als Verbraucherschutzvorschriften zum Internethandel, dem Persönlichkeitsschutz der Betroffenen und nicht dazu, für ein lauteres Verhalten am Markt zu sorgen.

Instanzen: LG Berlin, Beschl. v. 14.03.11, 91 O 25/11; KG Berlin, Beschl. v. 29.04.11, 5 W 88/11.

Streitwert: 10.000 €

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