Ein Mann aus Duisburg soll derzeit nach diversen Medienberichten (unter anderem in der Bild und der Rheinischen Post) Schwierigkeiten mit der Polizei haben. Sein angebliches Vergehen: Er soll seinen Toyota MR2 zu einem Fake-Ferrari umgebaut und damit gegen das Markenrecht verstoßen haben. Aber ist das überhaupt markenrechtlich von Belang?
Tobias H. Strömer / August 2010
Auch Werbeslogans sind als Marke eintragungsfähig. Viel leichter übrigens, als viele das glauben. Voraussetzung für eine Markeneintragung ist lediglich, dass der Slogan Unterscheidungskraft besitzt. Das bedeutet, er muss geeignet sein, die Dienstleistungen und Waren eines Unternehmens von denjenigen eines anderen zu unterscheiden.
Eva N. Dzepina / Oktober 2009
Jack Wolfskin mahnt derzeit verstärkt wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen seines als Marke registrierten Tatzenlogos ab. Eine Stellungnahme des Unternehmens gab es auch schon. Adressaten sind Nutzer des Online-Marktplatzes DaWanda für Unikate und Selbstgemachtes - also meist kunsthandwerklich begabte Damen, die Stofftiere, Taschen oder Katzendecken selbst herstellen und deren Produkte mit Pfotenabdrücken verziert sind. Auch der Betreiber des Portals DaWanda erhält wohl Post von Jack Wolfskin und entfernt die vermeintlich rechtswidrigen Angebote von der Seite. Besonders auffällig ist, dass offenbar nicht nur identische sondern auch der Jack Wolfskin-Tatze ähnliche Pfotenabdrucksdarstellungen den Markeninhabern ein Dorn im Auge sind.
Tobias H. Strömer / Januar 2005
Seit Mitte Januar 2005 macht ein »Verein Autoflirt« von sich reden, der Verwender der Zeichenfolge »Autoflirt« abmahnen lässt. Das erstaunliche daran: Die Abmahnung erreicht die Empfänger nicht etwa auf dem Briefbogen einer Anwaltskanzlei, Absender ist vielmehr ein »Dachverband Industrieobjekte & Kommunale Sicherheit DIKSi«. Dennoch wird unter anderem die Erstattung von Anwaltshonorare in vierstelliger Höhe verlangt.
Tobias H. Strömer / Juli 2004
Internet-Domains werden von Providern häufig im Kundenauftrag registriert. Dann sollten der Kunde auch als Domain-Inhaber eingetragen werden. In der Praxis geschieht das aber nicht immer. Das OLG Celle hatte jetzt darüber zu entscheiden, ob eine Adresse, die - angeblich - für einen Kunden registriert, aber auf den Namen des Providers in der WHOIS-Datenbank eingetragen wurde, zugunsten eines Dritten, der sich auf ältere Namensrechte berief, freigegeben werden muss. Das OLG Celle sah das so, obwohl der Kunde des eingetragenen Domain-Inhabers selbst Namensträger war.
Tobias H. Strömer / Dezember 2001
Wer mit der Registrierung einer Internet-Domain fremde Kennzeichenrechte verletzt oder hieran mitwirkt, haftet dem Kennzeicheninhaber gegenüber auf Unterlassung, unter Umständen auch auf Schadensersatz. Wer das Gleiche potentielle mehrere dutzend mal tut, haftete nicht. Das scheint, auf eine Kurzformel reduziert, die Quintessenz der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Streit um die Domain „ambiente.de" zu sein. Tatsächlich weist die Entscheidung Ungereimtheiten auf und privilegiert die DENIC e.G. ungerechtfertigt gegenüber anderen Registrierungsstellen.