BGH, Urt. v. 05.07.01, I ZR 311/98 - Spiegel-CD-Rom

Hat ein Fotograf einer Zeitschrift das Recht eingeräumt, eine seiner Fotografien abzudrucken, erstreckt sich diese Nutzungsrechtseinräumung nicht auf eine später erschienene CD-ROM-Ausgabe der Jahrgangsbände der Zeitschrift.

Ist die erforderliche Zustimmung zu einer solchen CD-ROM-Ausgabe nicht eingeholt worden, kann der Fotograf mit Hilfe des Unterlassungsanspruchs gegen die ungenehmigte Verwertung seiner Werke oder Leistungen vorgehen. Dem steht nicht der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen, auch wenn der Fotograf aufgrund vertraglicher Treuepflichten bei rechtzeitiger Anfrage verpflichtet gewesen wäre, einer Nutzung seiner Fotografien im Rahmen der CD-ROM-Ausgabe zuzustimmen.

Wird der Verletzer auf Ersatz des im Wege der Lizenzanalogie berechneten Schadens in Anspruch genommen, führt die Zahlung nicht zum Abschluss eines Lizenzvertrags und damit auch nicht zur Einräumung eines Nutzungsrechts.

Fundstelle: MMR 2002, 231

BGH, Urt. v. 05.07.01, I ZR 335/98 - Scanner

Im Zusammenspiel mit einem PC und einem Drucker ist ein Flachbett-Scanner mit der dazugehörigen, auf dem PC installierten Software geeignet, ähnlich wie ein herkömmliches Fotokopiergerät eingesetzt zu werden. Die für die entsprechenden Vervielfältigungsvorgänge geschuldete urheberrechtliche Vergütung ist von den Herstellern und Importeuren der Scanner zu tragen.

LG Köln, Urt. v. 02.05.01, 28 O 141/01 - Werbeframes

Wer Teile einer fremden, nach § 87 a Abs. 1 Satz 1 UrhG geschützten Datenbank (hier: lyrische Texte) in einem Frameset darstellt und sie mit Werbebannern verbindet, verbreitet die Inhalte in unzulässiger Weise. Eine solche Verbindung zwischen fremder Werbung und eigenen Texten muss der Betreiber einer Datenbank grundsätzlich nicht hinnehmen.

LG Hamburg, Beschl. v. 26.03.01, 308 O 98/01 - Napster

Die im Internet angebotene Software »Napster«, durch die ein Download von Musiktiteln im Internet ermöglicht wird, verletzt die Rechte aus § 15 Abs. 2 UrhG zur öffentlichen Wiedergabe. Diese Rechtsverletzung ist dem Anbieter von »Napster« auch zuzurechnen, da »Napster« Verzeichnisse mit Suchmaschinenfunktion anbietet und § 5 Abs. 2 TDG einer Haftung insoweit nicht entgegensteht.

OLG Hamburg, Urt. v. 22.02.01, 3 U 247/00 - Online-Lexikon

Das Anbieten eines Links auf ein Online-Lexikon kann eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG darstellen, wenn nach Anklicken des Links die verweisende Web-Site nicht »vollständig verlassen« wird und die aufgerufene Site eine Datenbank mit urheberrechtlich geschützten Einzeleinträgen enthält. Wer ein Online-Lexikon für Dritte frei abrufbar im Internet anbietet erteilt damit keine konkludente Zustimmung zu einem Link eines Dritten in beliebiger Form.

LG Düsseldorf, Urt. v. 07.02.01, 12 O 492/00 - Branchenbuch

eigenesache  Wer Daten für ein Internet-Branchenbuchs aus öffentlichen zugänglichen Quellen sammelt und per Computer erfassen lässt, erbringt keine »wesentliche Investition« gemäß § 87a UrhG. Die Zusammenstellung von Adressdaten für ein Branchenbuch erfüllt nicht die Anforderungen an ein elektronisches Sammelwerk iSv § 4 UrhG. Mangels Sonderrechtsschutz für das Branchenbuch ist dann auch ein Schutz nach § 1 UWG ausgeschlossen.

Streitwert 25.000 €

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