LG München I, Urt. v. 16.01.97, 7 O 15354/91 - Software-Entwicklung

Die Urheberrechtsfähigkeit von Software setzt nach § 69 a Abs. 3 Urhebergesetz ein Mindestmaß an Schöpfungshöhe voraus, das bei überdurchschnittlichen komplexen Lösungen eingehalten ist. Ist ein Beamter nicht ausdrücklich mit der Software-Entwicklung beauftragt, kann der Dienstherr keine Nutzungsrechte an der Software herleiten. Allerdings kommt eine entsprechende Anwendung des ArbNErfG in Betracht, sofern der Beamte bei der Entwicklung Arbeitsmittel und Kenntnisse verwendet, die er erst vermöge seines Dienstverhältnisses erhalten hat. In einem solchen Falle liegt eine Diensterfindung vor, die vom Dienstherrn uneingeschränkt in Anspruch genommen werden kann.

Fundstelle: CR 1997, 351; ZUM 1997, 569

LG Hamburg, Urt. v. 02.05.96, 308 O 88/96 - Kopieren von Zeitungsartikeln

Das Kopieren und Speichern von Beiträgen aus einer Wirtschaftszeitung in einer Datenbank zu dem Zweck, einzelne Beiträge im Wege elektronischer Versendung an eigene Kunden weiterzugeben, stellt keine nach § 53 Abs. 2 Ziff. 2 UrhG erlaubte Archivierung dar und verletzt deshalb das Urheberrecht der Verlags.

LG Berlin, Urt. v. 06.05.86, 16 O 72/86 - Winterlandschaft

Die Definition von bekannten Grafikelementen in Bildpunktfelder (»BTX-Grafik«) ist regelmäßig keine schutzfähige Leistung, sondern als rein handwerkliches Schaffen anzusehen.

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