LG Berlin, Urt. v. 28.05.02, 102 O 48/02 - 0190-Dialer

0190er-Dialer, mit denen der Zugriff auf Datenbanken ermöglicht wird, sind Teledienste im Sinne des BGB § 312e. Der Verstoß gegen § 312e Abs. 1 Nr. 2 BGB bedeutet zugleich einen Verstoß gegen UWG § 1.

AGH Berlin, Beschl. v. 25.04.02, I AGH 11/01 - presserecht.de

Die Registrierung und Nutzung der Domain »presserecht.de« durch einen Rechtsanwalt verstößt gegen das in §§ 43b BRAO, 6 BORA verankerte Sachlichkeitsgebot und ist damit unzulässig.

Instanzen: AGH Berlin, Beschl. v. 25.04.02, I AGH 11/01; BGH, Beschl. v. 25.11.02, AnwZ (B) 41/02

Fundstelle: BRAK-Mitt. 2002, 187 

OLG München, Urt. v. 18.04.02, 29 U 1573/02 - rechtsanwaelte-dachau.de

Der Domainname einer Anwaltskanzlei »rechtsanwaelte-dachau.de« ist wegen Verstoßes gegen §§ 1, 3 UWG unzulässig, da der Eindruck erweckt wird, einen Zugang zu allen oder den meisten Anwälten in Dachau zu gewähren.

Fundstelle: NJW 2002, 2113

BGH, Urt. v. 16.04.02, XI ZR 375/00 - Haftung für Kreditkartenmissbrauch

Kartenakzeptanzverträge zwischen Kreditkartenunternehmen und E-Commerce-Treibenden sind abstrakte Schuldversprechen, kein Forderungskauf. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im beleglosen Abrechnungsverfahren vorsieht, dass das Risiko eines Missbrauchs von Kreditkartendaten alleine vom Vertragsunternehmen getragen werden soll, sind unwirksam.

AG Düsseldorf, Urt. v. 09.04.02, 29 C 17556/01 - Kopierte FAQ-Liste

eigenesache Die Übernahme einer von einem Wettbewerber erstellten Liste sog. Frequently Asked Questions (FAQs) auf die eigene Website stellt auch dann einen Verstoß gegen § 1 UWG dar, wenn die Liste abgewandelt wurde. Anwaltshonorare für eine Abmahnung sind allerdings nur aus einem Streitwert von 15.000 DM zu erstatten.

Streitwert: 1.146,19 €

OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.03.02, 6 U 200/01 – Informationspflichten beim Fernabsatz

Wer im Internet Fernabsatzgeschäfte anbietet, genügt seiner Verpflichtung zur klaren und unmissverständlichen Angabe seiner Identität und Anschrift nicht, wenn solche Informationen für den Internetnutzer nur über einen Link »Kontakt« zu erreichen und dort unter der Überschrift »Impressum« angeführt sind. Die Weiterleitung eines Lottotipps an eine Lottogesellschaft stellt keinen Vertrag zur Erbringung von Wett- oder Lotteriedienstleistungen dar. Der Unternehmer hat den Verbraucher daher bei einem Fernabsatzgeschäft über sein Widerrufsrecht zu belehren.

Fundstelle: NJW 2002, 682

Streitwert: 100.000 DM

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