OLG München, Urt. v. 06.12.01, U (K) 3338/01 - Belieferungspflicht

Es verstößt gegen § 20 Abs. 2, 1 GWB, wenn ein marktstarker Hersteller von Spitzenkosmetika, der diese in einem selektiven Einzelhandelsvertriebssystem vertreibt, die Zulässigkeit des Vertriebs im Internet nur seinen vertraglich an ihn gebundenen »Depositären« gestattet.

Fundstelle: CR 2002, 367

LG Mannheim, Urt. v. 30.11.01, 7 O 296/01 - zwilling.de

Der Markeninhaber hat gegen den Verletzer bei markenrechtswidriger Nutzung einer Internetdomain auch Anspruch auf Schadensersatz. Der Schadensersatz ist im Wege der fiktiven Lizenzgebühr zu berechnen, falls ein konkreter Schaden mangels vorhandener Umsatzzahlen des Verletzers nicht zu ermitteln ist. Die Bekanntheit der Marke ist bei der Berechnung der fiktiven Lizenzgebühr zu berücksichtigen.

Fundstelle: WRP 2002, 254

OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.11.01, I-20 U 114/01 - Top Ticket

Für Ansprüche aus dem Markenrecht gilt die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG nicht. Der Kennzeicheninhaber hat deshalb im Einzelnen zu begründen und glaubhaft zu machen, warum die Sache eilbedürftig ist.

Streitwert: 200.000 DM

LG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.01, 38 O 81/01 - alte.de

Eine unzulässige individuelle Behinderung nur dann vor, wenn gezielt der Zweck verfolgt wird, den Mitbewerber an seiner Entfaltung zu hindern und ihn dadurch zu verdrängen. Jedenfalls muss die Behinderung derart sein, dass der beeinträchtigte Mitbewerber seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann. Das ist dann nicht der Fall, wenn der Inhaber einer Domain, die aus einem Wort der deutschen Umgangssprache mit beschreibendem Charakter besteht, die Adresse ohne übermäßiges Gewinnstreben dem Inhaber eines gleichlautenden Nachnamens zur Miete anbietet.

Streitwert: 150.000 DM

OLG Nürnberg, Urt. v. 06.11.01, 3 U 2393/01 - steuererklaerung.de

Der Domain-Name »www.steuererklaerung.de« für einen Lohnsteuerhilfeverein im Sinne vom § 4 Nr. 11 StBerG verstößt gegen das Irreführungsverbot des § 3 UWG, da der Verkehr unter diesem Domain-Namen einen Anbieter erwartet, der umfassend Steuererklärungen anfertigen darf, was für den Lohnsteuerhilfeverein gerade nicht zutrifft.

Fundstelle:  K&R 2002, 155

Streitwert: 50.000 DM

LG Frankfurt/Main, Urt. v. 25.10.01, 2/6 O 280/01 - Non-Profit-Organisation

Die Aussage der deutschen Registrierungsstelle für .de-Domains, sie sei eine »Non-Profit-Organisation«, ist nicht irreführend und damit zulässig.

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