OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.10.02, I-20 U 93/02 - Sachfremde Keywords.

eigenesache Im Internet gibt es keine »Rubrikenreinheit«. Die Verwendung sachfremder Begriffe im Metatag keywords ohne Bezug zum Inhalt der Website ist deshalb wettbewerbsrechtlich zulässig.

Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 27.03.02, 12 O 48/02, OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.10.02, 20 U 93/02

Streitwert: 25.000 Euro

LG Düsseldorf, Urt. v. 19.09.01, 12 O 311/01 - Anbieterkennzeichnung II

Für ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs reicht die Erwartung aus, dass mit einer noch privat betriebenen Website bei einer Ausdehnung des Unternehmens demnächst ein mit den Kunden des Klägers identischer Kundenkreis angesprochen werden soll. Ein Foren-Betreiber haftet für Boykottaufrufe, die von anonymen Nutzern stammen und im Forum veröffentlicht wurden, auf Unterlassung. Wer entgegen § 6 TDG keine Anbieterkennzeichnung auf seiner Website unterhält, handelt nicht wettbewerbswidrig, und kann daher nicht erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Streitwert: 100.000 DM

LG Hannover, Urt. v. 30.08.01, 25 O 3590/01 - webrobin

Die Vergabe eines lizensierten »Gütesiegels« oder eines »Gütezeichens« für den korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten durch eine eine nichtneutrale Stelle im Internet ist wegen der Verwechslungsgefahr mit objektiven Gütesiegeln (etwa des RAL) wettbewerbswidrig.

OLG Dresden, Urt. v. 23.08.01, 8 U 1535/01 - Widerrufsrecht bei Internet-Kauf

Der Ausschluss des Widerrufsrechts eines Internet-Kunden für besondere Hardware-Speicher-Medien verstößt gegen § 3 Abs. 2 S. 1 FernAbsG. Eine solche Regelung in den AGB des Internet-Händlers ist daher insgesamt unwirksam.

OLG München, Urt. v. 26.07.01, 39 U 3265/01 - Anbieterkennzeichnung I

Unter den Begriff »Personenvereinigungen und -gruppen« in § 6 Nr. 2 TDG fallen auch juristische Personen. »Vertretungsberechtigt« im Sinne des § 6 Abs. 1 MDStV ist nicht gleichbedeutend mit »verantwortlich« im Sinne des § 6 Abs. 2 MDStV.

Fundstelle: CR 2002, 55

KG Berlin, Urt. v. 19.06.01, 5 U 10475/99 - berlin.de

Die öffentliche Hand handelt nicht in Wettbewerbsabsicht, wenn ein Eingriff in den Wettbewerb lediglich notwendige Begleiterscheinung der Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist und/oder die wirtschaftliche Tätigkeit bloße Hilfstätigkeit bei der Erfüllung amtlicher Aufgaben ist. Ein Unternehmen, das im Anschluss an ein Vergabeverfahren von der öffentlichen Hand die Möglichkeit erhält, in seinem Internet-Programm Nachrichten, Informationen und/oder Televerwaltungs-Dienste der öffentlichen Hand zum Online-Abruf anzubieten, verstößt auch dann nicht gegen § 1 UWG, wenn es als einziges Unternehmen mit den amtlichen Informationen versorgt wird. Es kann insoweit dahinstehen, ob die öffentliche Hand gegen das Gleichbehandlungsgebot verstößt, solange für das Unternehmen nicht offenkundig ist, dass das staatliche Verhalten rechtswidrig ist.

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